Muster und Vorlage für Öffnungsklausel Teilungserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format
Öffnungsklausel Teilungserklärung
Die vorliegende Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer der in diesem Gebäude befindlichen Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das gemeinschaftliche Miteinander und die Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen in unserem Wohngebäude.
Präambel
Unterzeichnet von den Betreibern des Gebäudes, den Eigentümern der einzelnen Einheiten, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, haben wir uns auf die nachfolgenden Bestimmungen und Regeln geeinigt, um die ordnungsgemäße Verwaltung und den dauerhaften Werterhalt der Wohnanlage sicherzustellen.
§1 Gegenstand der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung regelt die einzelnen Wohn- und Gewerbeeinheiten und legt fest, welche Teile des Gebäudes privat genutzt und welche gemeinschaftlich genutzt werden. Sie erstreckt sich auch auf die gemeinschaftlichen Außenflächen wie Gärten, Wege und Parkplätze.
§2 Rechte und Pflichten der Eigentümer
Jeder Eigentümer ist berechtigt, seine Einheit gemäß den Vorgaben dieser Teilungserklärung zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist er jedoch verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Eigentümer zu nehmen und die gemeinschaftlichen Regeln einzuhalten.
§3 Verwaltung und Instandhaltung
Die Verwaltung der Wohnanlage obliegt einer vom Verwaltungsbeirat ausgewählten Verwaltungsgesellschaft. Diese ist für die ordnungsgemäße Instandhaltung der gemeinschaftlichen Flächen sowie die Erhebung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage zuständig.
§4 Gemeinschaftliche Nutzung
Die gemeinschaftlichen Flächen wie beispielsweise der Garten, der Spielplatz und der Waschraum stehen allen Eigentümern und Mietern zur Verfügung. Die Nutzung darf jedoch nicht die Rechte und Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigen.
§5 Sondernutzungsrechte
Bestimmte Bereiche oder Einrichtungen können als Sondernutzungsrechte einzelnen Eigentümern zugewiesen werden, solange dadurch keine Nachteile für die Gemeinschaft entstehen.
§6 Regelungen zu Tierhaltung und Lärm
Um das gegenseitige Wohl und die Ruhe in der Wohnanlage zu gewährleisten, gelten bestimmte Regelungen zur Tierhaltung und zum Lärmschutz. Haustiere sind erlaubt, sofern sie keine Belästigung für andere Bewohner darstellen.
§7 Regelungen zu baulichen Veränderungen
Beabsichtigt ein Eigentümer bauliche Veränderungen an seiner Einheit vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung der anderen Eigentümer und der Verwaltungsgesellschaft. Diese Zustimmung darf nur aus berechtigten Gründen verweigert werden.
§8 Regelungen zu Versammlungen und Beschlussfassung
Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Wohnanlage. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht anders festgelegt.
§9 Sonstige Bestimmungen
In Ergänzung zu dieser Teilungserklärung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes sowie andere für das Gemeinschaftseigentum relevanten Gesetze und Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Diese Teilungserklärung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist bindend für alle Eigentümer. Das Wohngebäude ist nach dem Prinzip der Gemeinschaftlichkeit zu nutzen und zu pflegen, um das harmonische Zusammenleben aller Bewohner zu gewährleisten.
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Unterschrift
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Ort, Datum
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FAQ: Öffnungsklausel Teilungserklärung
Frage 1: Was ist eine Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung?
Frage 2: Warum ist eine Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung wichtig?
Frage 3: Wie schreibt man eine Öffnungsklausel in eine Teilungserklärung?
Frage 4: Welche Elemente sollten in einer Öffnungsklausel enthalten sein?
Frage 5: Gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben für eine Öffnungsklausel?
Frage 6: Können Eigentümer die Öffnungsklausel missbrauchen?
Frage 7: Wie kann man Missbrauch der Öffnungsklausel verhindern?
Frage 8: Wie oft kann eine Öffnungsklausel geändert werden?
Frage 9: Kann eine Öffnungsklausel rückwirkend geändert werden?
Frage 10: Wie kann man als Eigentümer Einfluss auf die Öffnungsklausel nehmen?