Muster-Vorlage für Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format
Präambel:
Diese Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung (im Folgenden als „Teilungserklärung“ bezeichnet) wird von den Eigentümern der Immobilie [Adresse der Immobilie] erstellt und dient der Regelung und Organisation des gemeinschaftlichen Eigentums.
§1 Definitionen:
In dieser Teilungserklärung gelten folgende Begriffsdefinitionen:
a) Gemeinschaftseigentum: Das gemeinschaftliche Eigentum umfasst alle Bestandteile der Gesamtanlage, die nicht im Sondereigentum der einzelnen Eigentümer stehen. Dazu gehören insbesondere [Beispiel erstes Gemeinschaftseigentum] und [Beispiel zweites Gemeinschaftseigentum].
b) Sondereigentum: Das Sondereigentum bezieht sich auf die jeweils einzelnen Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, die spezifischen Flächen und Räume, die von den Eigentümern individuell genutzt und verwaltet werden.
c) Verwaltung: Die Verwaltung der Immobilie obliegt einer von den Eigentümern bestimmten Verwaltungsbeirat oder einem professionellen Verwalter. Die Details der Verwaltung sind in §2 dieser Teilungserklärung geregelt.
§2 Verwaltung:
a) Verwalter: Die Eigentümer können einen Verwalter bestimmen, der die Verwaltungsaufgaben gemäß dieser Teilungserklärung übernimmt. Der Verwalter ist für die ordnungsgemäße Instandhaltung, technische Betreuung und Buchführung der Immobilie verantwortlich.
b) Verwaltungsbeirat: Alternativ kann ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden, der aus mindestens drei Eigentümern besteht. Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei seiner Arbeit und wirkt bei wichtigen Entscheidungen mit.
§3 Rechte und Pflichten der Eigentümer:
a) Nutzung des Sondereigentums: Jeder Eigentümer ist berechtigt, sein Sondereigentum nach eigenem Ermessen zu nutzen, soweit dies nicht die Rechte der anderen Eigentümer beeinträchtigt.
b) Mitwirkungspflicht: Die Eigentümer sind verpflichtet, bei der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken und die hierfür notwendigen Kosten anteilig zu tragen.
§4 Instandhaltung und Instandsetzung:
a) Gemeinschaftseigentum: Die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums werden von allen Eigentümern gemäß ihrem Miteigentumsanteil getragen.
b) Sondereigentum: Jeder Eigentümer ist für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Sondereigentums selbst verantwortlich.
§5 Beschlussfassung:
a) Mehrheitsbeschlüsse: Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht anders in dieser Teilungserklärung festgelegt.
b) Sonderbeschlüsse: Für bestimmte, besonders wichtige Angelegenheiten kann eine qualifizierte Mehrheit oder eine einstimmige Entscheidung erforderlich sein.
§6 Sonstige Bestimmungen:
a) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilungserklärung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
b) Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieser Teilungserklärung bedürfen der Schriftform und Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.
§7 Inkrafttreten:
Diese Teilungserklärung tritt mit der Eintragung ins Grundbuch in Kraft und ist bindend für alle Eigentümer.
Unterschriften:
Die Eigentümer der Immobilie [Adresse der Immobilie] erklären hiermit ihre Zustimmung zu dieser Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung:
Ort, Datum: ________ Unterschriften:
Öffnen – Erstellen – Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung | Vordruck: Vorlage Muster
FAQ: Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung
Frage 1: Wie schreibt man eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung sollte präzise und verständlich formuliert sein. Es ist ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Teilungserklärung enthalten sein?
In einer Teilungserklärung sollten unter anderem die Aufteilung der Einheiten, die gemeinschaftlichen Flächen, Regelungen zur Nutzung und Instandhaltung sowie das Stimmrecht festgehalten werden.
Frage 3: Muss eine Teilungserklärung notariell beglaubigt werden?
Ja, eine Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden, um rechtlich bindend zu sein.
Frage 4: Wie kann man Änderungen an der Teilungserklärung vornehmen?
Änderungen an der Teilungserklärung können nur durch eine Vereinbarung aller Eigentümer oder durch einen rechtlichen Beschluss der Eigentümerversammlung vorgenommen werden.
Frage 5: Wer ist für die Verwaltung der Gemeinschaftsordnung zuständig?
Die Verwaltung der Gemeinschaftsordnung obliegt in der Regel dem Verwaltungsbeirat oder einem externen Verwalter.
Frage 6: Kann eine Einheit mehreren Personen gehören?
Ja, es ist möglich, dass eine Einheit mehreren Personen gehört. Dies muss jedoch in der Teilungserklärung festgehalten sein.
Frage 7: Wie können Streitigkeiten bezüglich der Gemeinschaftsordnung gelöst werden?
Streitigkeiten bezüglich der Gemeinschaftsordnung können durch eine außergerichtliche Einigung, eine Mediation oder im schlimmsten Fall vor Gericht gelöst werden.
Frage 8: Was sind Sonderrechte und wie werden sie in der Teilungserklärung geregelt?
Sonderrechte sind bestimmte Rechte, die einzelnen Einheiten zustehen, z.B. das alleinige Nutzungsrecht an einem Garten oder Parkplatz. Diese Rechte werden in der Teilungserklärung festgelegt.
Frage 9: Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung der Gemeinschaftsflächen?
Ja, je nach Vereinbarung in der Teilungserklärung können Einschränkungen hinsichtlich Nutzung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen bestehen.
Frage 10: Wie wird über gemeinschaftliche Angelegenheiten entschieden?
Die Entscheidungen über gemeinschaftliche Angelegenheiten erfolgen in der Regel durch Abstimmungen auf Eigentümerversammlungen. Jede Einheit hat dabei eine bestimmte Anzahl an Stimmrechten.