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Vorlage und Muster für Verzichtserklärung Sorgerecht zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Hiermit erkläre ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], meinen Verzicht auf das Sorgerecht für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes].

Ich bin mir bewusst, dass der Verzicht auf das Sorgerecht bedeutet, dass ich keinerlei Rechte oder Pflichten in Bezug auf die Erziehung, den Aufenthalt, die Bildung und das Wohlergehen meines Kindes habe. Ich bin mir auch bewusst, dass ich keinerlei Mitspracherecht in wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, habe, einschließlich medizinischer Behandlungen, Bildungswahl und Religion.

Ich erkenne an, dass der Verzicht auf das Sorgerecht unumkehrbar ist und dass ich weder jetzt noch in Zukunft das Sorgerecht für mein Kind beanspruchen oder wiedererlangen kann. Ich bin mir auch bewusst, dass der Verzicht auf das Sorgerecht nicht automatisch mit dem Verzicht auf das Recht auf Umgang mit meinem Kind einhergeht. Das Recht auf Umgang muss gesondert behandelt und geregelt werden.

Ich erkläre hiermit, dass dieser Verzicht auf das Sorgerecht freiwillig, ohne Zwang oder Einflussnahme Dritter erfolgt. Mir ist bewusst, dass der Verzicht auf das Sorgerecht endgültige rechtliche Konsequenzen hat und dass ich rechtlich und moralisch davon Kenntnis genommen habe.

Ich bin mir bewusst, dass der Verzicht auf das Sorgerecht meine finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf das Kind nicht aufhebt. Ich werde weiterhin dazu verpflichtet sein, finanziellen Unterhalt für das Wohlergehen meines Kindes gemäß den geltenden Gesetzen und Gerichtsbeschlüssen zu leisten.

Ich verstehe, dass diese Verzichtserklärung Sorgerecht rechtliche Auswirkungen hat und dass ich mich im Streitfall um das Sorgerecht vor Gericht vertreten lassen sollte. Ich habe die Möglichkeit, rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen und mir darüber im Klaren zu sein, dass diese Verzichtserklärung juristisch bindend ist.

Datum: [Datum der Unterzeichnung]

Unterschrift: [Unterschrift]

 

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FAQ: Verzichtserklärung Sorgerecht

Frage 1: Wie schreibe ich eine Verzichtserklärung für das Sorgerecht?

Um eine Verzichtserklärung für das Sorgerecht zu schreiben, sollten Sie zunächst Ihre Absichten klar formulieren und Ihre Gründe für den Verzicht erläutern. Dann sollten Sie den Namen des Kindes angeben, für das Sie das Sorgerecht aufgeben möchten. Schließlich ist es wichtig, das Dokument von einem Notar beglaubigen zu lassen.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Verzichtserklärung für das Sorgerecht enthalten sein?

In einer Verzichtserklärung für das Sorgerecht sollten neben der klaren Absichtserklärung, das Sorgerecht aufzugeben, auch der Name des Kindes, das betroffen ist, und das Geburtsdatum des Kindes genannt werden. Darüber hinaus sollten die Gründe für den Verzicht und gegebenenfalls Vereinbarungen über das Umgangsrecht mit dem Kind festgehalten werden.

Frage 3: Kann ich das Sorgerecht für mein Kind vollständig aufgeben?

Ja, es ist möglich, das Sorgerecht für Ihr Kind vollständig aufzugeben. Dies erfordert jedoch eine rechtsgültige Verzichtserklärung, die von einem Notar beglaubigt werden muss. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Verzicht auf das Sorgerecht bedeutet, dass Sie keinerlei Entscheidungen für Ihr Kind treffen können und keinerlei Rechte oder Pflichten in Bezug auf das Kind haben.

Frage 4: Muss ich das Sorgerecht vor Gericht aufgeben?

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, das Sorgerecht vor Gericht aufzugeben. Sie können eine Verzichtserklärung erstellen und sie von einem Notar beglaubigen lassen. Dies reicht in den meisten Fällen aus, um das Sorgerecht aufzugeben. Es ist jedoch ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Frage 5: Was passiert, wenn ich das Sorgerecht aufgebe?

Wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind aufgeben, haben Sie keinerlei Entscheidungsbefugnis mehr über das Kind und auch keine Rechte oder Pflichten in Bezug auf das Kind. Die elterliche Verantwortung wird dann auf eine andere Person übertragen, die das alleinige Sorgerecht erhält.

Frage 6: Kann ich das Sorgerecht später wieder zurückbekommen?

Es ist möglich, das Sorgerecht später wieder zurückzuerlangen, aber dies erfordert in der Regel eine gerichtliche Entscheidung. Es müssen Gründe vorliegen, die das Gericht davon überzeugen, dass es im besten Interesse des Kindes ist, das Sorgerecht zurückzugeben. Es ist empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, um den Prozess zu erleichtern.

Frage 7: Gibt es Alternativen zur vollständigen Aufgabe des Sorgerechts?

Ja, es gibt Alternativen zur vollständigen Aufgabe des Sorgerechts. Eine Möglichkeit ist die Einigung über das geteilte Sorgerecht mit dem anderen Elternteil. Auf diese Weise behalten Sie Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen für das Kind. Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung über das Umgangsrecht, bei der Sie bestimmte Rechte und Pflichten behalten, ohne das volle Sorgerecht auszuüben.

Frage 8: Kann ich das Sorgerecht nur für ein Kind aufgeben?

Ja, es ist möglich, das Sorgerecht nur für ein bestimmtes Kind aufzugeben. Wenn Sie mehrere Kinder haben und nur für eines davon das Sorgerecht aufgeben möchten, müssen Sie dies in der Verzichtserklärung klar angeben. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Verzicht auf das Sorgerecht nur für das spezifische Kind gilt.

Frage 9: Ist es erforderlich, dass beide Elternteile dem Verzicht auf das Sorgerecht zustimmen?

Nein, es ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile dem Verzicht auf das Sorgerecht zustimmen. Wenn ein Elternteil das Sorgerecht vollständig aufgeben möchte, kann er dies unabhängig von der Zustimmung des anderen Elternteils tun. Es ist jedoch ratsam, alle entsprechenden rechtlichen Schritte einzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Frage 10: Wie wirkt sich der Verzicht auf das Sorgerecht auf Unterhaltszahlungen aus?

Der Verzicht auf das Sorgerecht hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf Unterhaltszahlungen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt bleibt bestehen, unabhängig davon, ob Sie das Sorgerecht aufgeben oder nicht. Die finanziellen Aspekte sollten jedoch in separaten Vereinbarungen oder durch gerichtliche Entscheidungen geregelt werden.