Öffnen – Willenserklärung Kindergeld | Vordruck Vorlage Muster

Vorlage-Muster für Willenserklärung Kindergeld zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, [Vorname Nachname], wohnhaft [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort], dass ich für mein Kind [Name des Kindes] Kindergeld gemäß § 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) beantrage.

Mein Kind wurde am [Geburtsdatum des Kindes] geboren und ist somit berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Für die Kindergeldberechtigung lege ich Ihnen die Geburtsurkunde meines Kindes bei.

Ich bin der alleinige Sorgeberechtigte/die alleinige Sorgeberechtigte für mein Kind und halte mich überwiegend in Deutschland auf. Demzufolge erfülle ich die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 EStG für den Bezug von Kindergeld.

Ich bitte Sie daher, das Kindergeld auf das unten angegebene Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: [Vorname Nachname]

Kontonummer: [Kontonummer]

Bankleitzahl: [Bankleitzahl]

Bankname: [Name der Bank]

Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass sich die Umstände meiner Kindergeldberechtigung nicht geändert haben und mein Kind nach wie vor in meinem Haushalt lebt.

Sollten sich in Zukunft Änderungen bezüglich meines Kindergeldanspruchs ergeben, werde ich Sie umgehend darüber informieren.

Ich versichere hiermit, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Bearbeitung meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vorname Nachname]

 

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1. Wie beantrage ich Kindergeld?

Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Das Formular finden Sie auf der Website der Familienkasse oder können es persönlich dort abholen. Zusätzlich müssen Sie einige Dokumente wie die Geburtsurkunde des Kindes, Ihren Personalausweis und Einkommensnachweise vorlegen.

2. Wie lange dauert es, bis der Kindergeldantrag bearbeitet ist?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslastung der Familienkasse und kann daher unterschiedlich lange dauern. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis zu mehreren Monaten, bis Ihr Kindergeldantrag bearbeitet ist und Sie eine Rückmeldung erhalten.

3. Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld beantragen, und ihrem Alter. Aktuell beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 Euro pro Monat, für das dritte Kind 210 Euro pro Monat und ab dem vierten Kind jeweils 235 Euro pro Monat.

4. Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise einer Schul- oder Berufsausbildung kann das Kindergeld jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.

5. Was passiert, wenn ich das Kindergeld nicht rechtzeitig beantrage?

Wenn Sie das Kindergeld nicht rechtzeitig beantragen, können Sie den Anspruch für vergangene Monate nicht mehr geltend machen. Das Kindergeld wird in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Es ist daher wichtig, den Kindergeldantrag frühzeitig einzureichen.

6. Kann ich Kindergeld auch rückwirkend beantragen?

Ja, unter gewissen Umständen ist es möglich, Kindergeld rückwirkend zu beantragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bestimmte Voraussetzungen wie das Vorliegen einer Behinderung nicht bekannt waren und erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. In diesen Fällen können Sie einen Antrag auf rückwirkende Zahlung stellen.

7. Was muss ich beachten, wenn mein Kind volljährig wird?

Wenn Ihr Kind volljährig wird und das Kindergeld weiterhin erhalten soll, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder arbeitsuchend gemeldet ist. Sie müssen in diesem Fall einen gesonderten Antrag stellen und entsprechende Nachweise vorlegen.

8. Kann ich Kindergeld auch im Voraus beantragen?

Nein, das Kindergeld kann nicht im Voraus beantragt werden. Es wird immer erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Es ist daher wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.

9. Was kann ich tun, wenn mein Kindergeldantrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Kindergeldantrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Hierzu sollten Sie sich an einen Anwalt oder das für Sie zuständige Gericht wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

10. Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt. Der genaue Auszahlungstermin ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise dem Wohnort und der Bearbeitungsdauer des Antrags. Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf das angegebene Konto.

11. Muss ich das Kindergeld versteuern?

Nein, das Kindergeld ist steuerfrei und muss daher nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es wird unabhängig von Ihren sonstigen Einkünften gezahlt.

Fazit:

Die Beantragung von Kindergeld ist ein wichtiger Schritt, um finanzielle Unterstützung für Kinder zu erhalten. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Kindergeld wird in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt und ist steuerfrei. Bei Fragen oder Ablehnung des Antrags können Sie sich an eine Familienkasse oder einen Anwalt wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wichtige Begriffe:
– Kindergeld: finanzielle Unterstützung für Eltern zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern
– Familienkasse: zuständige Stelle für die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld
– Antragsformular: Dokument, das ausgefüllt werden muss, um Kindergeld zu beantragen
– Rückwirkende Zahlung: Nachzahlung von Kindergeld für vergangene Monate
– Volljährigkeit: Erreichen des 18. Lebensjahres
– Rechtsmittel: Möglichkeit, eine Entscheidung anzufechten oder gerichtlich überprüfen zu lassen
– Steuerfrei: Einkommen oder Leistung, die von der Steuerpflicht befreit ist