Muster-Vorlage für Drittschuldnererklärung Bank zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich als Drittschuldner bei der [Name der Bank] gemäß § 840 Abs. 2 ZPO meine Verpflichtung zur Auskunftserteilung sowie zur Abführung von Geldbeträgen in Bezug auf meinen Schuldner [Name des Schuldners].
Im Folgenden möchte ich Ihnen die erforderlichen Informationen gemäß § 840 Abs. 2 ZPO zur Verfügung stellen:
1. Name und Adresse des Drittschuldners:
[Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Land]2. Name und Adresse des Schuldners:
[Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Land]3. Art und Umfang der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner:
[Beschreibung der Forderung, z. B. offene Rechnungsbeträge, Kreditraten, etc.]4. Bestehende Verpflichtungen des Drittschuldners gegenüber dem Schuldner:
[Beschreibung der Verpflichtungen, z. B. laufende Gehaltszahlungen, Mietzahlungen, etc.]5. Zuständige(n) Ansprechpartner/in bei der Bank:
[Name des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin] [Abteilung] [Kontaktdaten]6. Bankverbindung des Schuldners:
[IBAN] [BIC] [Kontoinhaber]Ich versichere hiermit, dass die obigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Des Weiteren erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich zur Abgabe weiterer Auskünfte verpflichtet bin, sofern dies von Ihnen als Gläubiger oder von einem Gericht angefordert wird.
Außerdem bestätige ich, dass ich zur unverzüglichen Überweisung der geschuldeten Beträge an Sie bereit bin, sobald ich entsprechende Zahlungsanweisungen von Ihnen erhalte.
Bitte teilen Sie mir umgehend mit, falls sich Änderungen bezüglich der oben genannten Informationen ergeben, damit ich diese entsprechend aktualisieren kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vor- und Nachname des Drittschuldners]
Erstellen Öffnen – Drittschuldnererklärung Bank | Vordruck: Muster Vorlage
Im Folgenden finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Drittschuldnererklärung bei Banken:
Frage 1: Was ist eine Drittschuldnererklärung?
Antwort: Eine Drittschuldnererklärung ist eine schriftliche Erklärung einer Bank, in der sie bestätigt, ob sie Forderungen gegenüber einem Schuldner hat und falls ja, in welcher Höhe.
Frage 2: Wann wird eine Drittschuldnererklärung benötigt?
Antwort: Eine Drittschuldnererklärung wird zum Beispiel bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner benötigt, um festzustellen, ob die Bank als Drittschuldner Zahlungen leisten kann.
Frage 3: Wie beantrage ich eine Drittschuldnererklärung bei meiner Bank?
Antwort: Sie können eine Drittschuldnererklärung schriftlich bei Ihrer Bank beantragen. In der Regel müssen Sie Ihren Namen, Ihre Kontodaten und den Grund für die Beantragung angeben.
Frage 4: Wie lange dauert es, bis ich eine Drittschuldnererklärung von der Bank erhalte?
Antwort: Die Dauer der Bearbeitung variiert von Bank zu Bank. In der Regel erhalten Sie jedoch innerhalb weniger Tage eine Antwort.
Frage 5: Sind alle Banken verpflichtet, eine Drittschuldnererklärung abzugeben?
Antwort: Nein, nicht alle Banken sind dazu verpflichtet. In der Regel sind jedoch größere Banken verpflichtet, solche Erklärungen abzugeben.
Frage 6: Kann ich die Drittschuldnererklärung auch online anfordern?
Antwort: Ja, viele Banken bieten mittlerweile die Möglichkeit an, eine Drittschuldnererklärung online anzufordern. Informieren Sie sich hierzu auf der Webseite Ihrer Bank.
Frage 7: Wie lange ist eine Drittschuldnererklärung gültig?
Antwort: Eine Drittschuldnererklärung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die genaue Gültigkeitsdauer kann jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
Frage 8: Kann ich eine Drittschuldnererklärung auch für andere Gläubiger verwenden?
Antwort: Nein, eine Drittschuldnererklärung ist spezifisch für den Gläubiger, der diese beantragt hat. Für andere Gläubiger müssen separate Erklärungen eingeholt werden.
Frage 9: Welche Kosten entstehen mir bei der Beantragung einer Drittschuldnererklärung?
Antwort: Die Kosten für eine Drittschuldnererklärung können von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Bank.
Frage 10: Gibt es besondere Regelungen bei Drittschuldnererklärungen für Banken?
Antwort: Ja, Banken unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen bei der Abgabe von Drittschuldnererklärungen. Informieren Sie sich hierzu gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt.