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Erledigungserklärung Arbeitsgericht

Sehr geehrtes Arbeitsgericht,

hiermit erkläre ich, [Ihr Name], dass sich der Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber, [Arbeitgebername], in der Angelegenheit [Angelegenheit] erledigt hat und ich eine Erledigungserklärung abgebe.

Ich bin der Auffassung, dass wir uns inzwischen einvernehmlich geeinigt haben und keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen erforderlich sind. Alle strittigen Punkte wurden zwischen mir und meinem Arbeitgeber geklärt und wir haben uns auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt.

Im Einzelnen haben wir folgende Vereinbarungen getroffen:

1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis zwischen mir und [Arbeitgebername] wird einvernehmlich zum [Datum] beendet.

2. Abfindungszahlung: Mein Arbeitgeber verpflichtet sich, mir eine Abfindung gemäß § 1a KSchG zu zahlen. Die genaue Höhe der Abfindung beträgt [Betrag] Euro und wird bis zum [Datum] auf mein Konto überwiesen.

3. Zeugnis: Mein Arbeitgeber stellt mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, welches meinen Leistungen und Fähigkeiten gerecht wird.

4. Überstunden: Alle angefallenen Überstunden werden meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und in Form von Freizeitausgleich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten.

5. Urlaubsansprüche: Mein noch offener Urlaubsanspruch wird mir bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

6. Rückgabe von Unterlagen: Ich verpflichte mich, sämtliche betriebseigene Unterlagen, Firmeneigentum und Arbeitsmittel fristgerecht zurückzugeben.

7. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle während des Arbeitsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen.

Ich bestätige hiermit ausdrücklich, dass ich mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden bin und auf weitere gerichtliche Schritte verzichte.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Erledigungserklärung sowie die Annahme der Vereinbarungen schriftlich.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und hoffe, dass wir den Rechtsstreit auf gute und einvernehmliche Weise beenden können.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

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FAQ: Erledigungserklärung Arbeitsgericht

Frage 1: Wie verfasst man eine Erledigungserklärung für das Arbeitsgericht?
Antwort: Eine Erledigungserklärung für das Arbeitsgericht sollte schriftlich und eindeutig formuliert sein. Es sollte deutlich gemacht werden, dass der Rechtsstreit ohne weitere Verhandlung oder Entscheidung beendet werden soll.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Erledigungserklärung enthalten sein?
Antwort: Eine Erledigungserklärung sollte den Namen der Parteien, das Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und den Verzicht auf weitere Ansprüche oder Verfahrensschritte enthalten.
Frage 3: Wie wird eine Erledigungserklärung dem Gericht übermittelt?
Antwort: Die Erledigungserklärung kann per Post oder elektronisch an das Arbeitsgericht gesendet werden. Es ist ratsam, sich über die genauen Übermittlungsmodalitäten beim zuständigen Gericht zu informieren.
Frage 4: Gibt es Fristen für das Einreichen einer Erledigungserklärung?
Antwort: Ja, es gibt in der Regel Fristen für das Einreichen einer Erledigungserklärung. Diese sind abhängig von den Gerichtsregeln und sollten eingehalten werden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Frage 5: Was passiert, nachdem das Gericht die Erledigungserklärung erhalten hat?
Antwort: Das Gericht prüft die Erledigungserklärung und stellt fest, ob der Rechtsstreit tatsächlich erledigt ist. Wenn dies der Fall ist, wird das Verfahren eingestellt und die Parteien werden darüber informiert.
Frage 6: Kann eine Erledigungserklärung zurückgenommen werden?
Antwort: Ja, in bestimmten Fällen kann eine Erledigungserklärung zurückgenommen werden. Es ist jedoch ratsam, sich rechtzeitig mit einem Anwalt oder der Gerichtskanzlei in Verbindung zu setzen, um die genauen Möglichkeiten zu klären.
Frage 7: Welche Kosten können bei einer Erledigungserklärung entstehen?
Antwort: Die Kosten für eine Erledigungserklärung können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Regel können Gerichtskosten und Anwaltskosten anfallen. Eine genaue Kostenübersicht erhalten Sie von Ihrem Anwalt oder der Gerichtskanzlei.
Frage 8: Gibt es alternative Möglichkeiten zur Erledigung eines Arbeitsgerichtsverfahrens?
Antwort: Ja, es gibt alternative Möglichkeiten zur Erledigung eines Arbeitsgerichtsverfahrens, wie zum Beispiel die außergerichtliche Einigung, Mediation oder Schlichtung. Diese sollten vor der Einreichung einer Erledigungserklärung in Betracht gezogen werden.
Frage 9: Wird das Gericht die Erledigungserklärung akzeptieren?
Antwort: Das Gericht prüft die Erledigungserklärung und entscheidet, ob sie akzeptiert wird. In den meisten Fällen akzeptiert das Gericht eine Erledigungserklärung, wenn die formellen Anforderungen erfüllt sind und die Parteien einverstanden sind.
Frage 10: Was passiert, wenn das Gericht die Erledigungserklärung ablehnt?
Antwort: Wenn das Gericht die Erledigungserklärung ablehnt, wird das Verfahren fortgesetzt und entschieden. Die Gründe für die Ablehnung sollten in diesem Fall von einem Anwalt überprüft und gegebenenfalls angefochten werden.