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Muster-Vorlage für Erledigungserklärung Verwaltungsgericht zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Erledigungserklärung Verwaltungsgericht

Ich, [Ihr Name], als Kläger/in in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht [Stadt/Land], Aktenzeichen [Aktenzeichen des Verfahrens], erkläre hiermit die Erledigung des Verfahrens.

Um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden, habe ich mich dazu entschieden, meine Klage zurückzunehmen und das Verfahren für erledigt zu erklären.

Die Gründe für meine Entscheidung sind wie folgt:

1. [Hier können Sie die Gründe für Ihre Entscheidung ausführlich darlegen. Zum Beispiel: Nach genauer Prüfung der vorliegenden Fakten und rechtlichen Einschätzung habe ich festgestellt, dass die Erfolgsaussichten meiner Klage gering sind. Zudem wurde mir im Rahmen eines Vergleichsvorschlags seitens der Beklagten ein für mich akzeptables Angebot unterbreitet.]

2. [Weitere Gründe, wie etwa eine außergerichtliche Einigung, können hier angeführt werden.]

Ich bitte das Verwaltungsgericht daher, das Verfahren für erledigt zu erklären und den Rechtsstreit entsprechend zu beenden.

Ich bin mir bewusst, dass mit der Erledigungserklärung gewisse Konsequenzen verbunden sind:

1. [Hier können Sie die Konsequenzen beschreiben, zum Beispiel: Der Kläger trägt in der Regel die Kosten des Verfahrens, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Oder: Der von der Beklagten geleistete Vergleichsbetrag wird auf mein Konto überwiesen.]

2. [Weitere Konsequenzen können an dieser Stelle aufgeführt werden.]

Ich versichere hiermit, dass meine Erklärung freiwillig und in Kenntnis der rechtlichen Folgen erfolgt.

Ort, Datum: [Ort, Datum der Erledigungserklärung]

Unterschrift Kläger/in [Ihr Name]

Bitte beachten Sie, dass dieses Muster lediglich als Orientierungshilfe dient und nicht als rechtliche Beratung angesehen werden kann. Es empfiehlt sich, im konkreten Fall juristischen Rat einzuholen.

 

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FAQ: Erledigungserklärung Verwaltungsgericht

Im Folgenden finden Sie eine Liste von häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht:

Frage 1: Wie formuliere ich eine Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht?

Um eine Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht zu verfassen, folgen Sie den unten aufgeführten Schritten:

  1. Geben Sie Ihre Personalien sowie die des Gegners (falls bekannt) an.
  2. Beschreiben Sie den Streitgegenstand und die bisherigen Verfahrensschritte.
  3. Erklären Sie, dass Sie den Rechtsstreit für erledigt erklären möchten.
  4. Geben Sie den Grund für die Erledigung an (z.B. ein Vergleich, eine Einigung oder ein anderweitiges Ereignis).
  5. Angeben Sie, ob Sie bestimmte Kosten erstatten möchten oder nicht.
  6. Unterschreiben Sie die Erledigungserklärung.

Frage 2: Welche Elemente sollten in eine Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht aufgenommen werden?

Bei der Erstellung einer Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht sollten folgende Elemente berücksichtigt werden:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • Die Daten des Gegners (falls bekannt)
  • Der Streitgegenstand
  • Der bisherige Verfahrensverlauf
  • Die Erklärung der Erledigung
  • Der Grund für die Erledigung
  • Die Angabe von Kosten, die erstattet werden sollen (falls zutreffend)
  • Ihre Unterschrift

Frage 3: Welche anderen Fragen könnten sich im Zusammenhang mit der Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht ergeben?

Im Zusammenhang mit der Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht könnten auch folgende Fragen relevant sein:

Frage: Kann ich die Erledigungserklärung zurückziehen?
Antwort: Ja, in den meisten Fällen können Sie die Erledigungserklärung vor dem Verwaltungsgericht zurückziehen, solange noch keine endgültige Entscheidung des Gerichts vorliegt.
Frage: Wie lange dauert es, bis das Gericht über die Erledigungserklärung entscheidet?
Antwort: Die Dauer der Entscheidung über die Erledigungserklärung kann je nach Gericht und Fall unterschiedlich sein. In der Regel versucht das Gericht jedoch, zeitnah über die Erledigung zu entscheiden.
Frage: Kann ich die Erledigungserklärung mündlich abgeben?
Antwort: Ja, in einigen Fällen ist es möglich, die Erledigungserklärung mündlich vor Gericht abzugeben. Es ist jedoch ratsam, die Erklärung schriftlich einzureichen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Dies sind nur einige Beispiele für häufig gestellte Fragen zum Thema Erledigungserklärung Verwaltungsgericht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder das zuständige Gericht.