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Vordruck
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] und derzeit wohnhaft in [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort], erkläre hiermit mein Einverständnis zur Übermittlung meiner personenbezogenen Daten an die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
Ich bin damit einverstanden, dass die Schufa Holding AG meine Daten zur Bestimmung meines Kreditrisikos verwendet und gegebenenfalls an ihre Vertragspartner weiterleitet. Dazu gehören insbesondere Kreditinstitute, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändler und andere Unternehmen, die auf der Grundlage von Einverständniserklärungen von mir Verträge abschließen.
Die Schufa Holding AG darf dabei sowohl positive als auch negative Daten über mich speichern und verwenden. Zu den gespeicherten Daten zählen unter anderem Informationen über meine aktuellen und abgeschlossenen Verträge, Konten, Kredite, Zahlungsverhalten und Zahlungsausfälle sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und öffentlich zugänglichen Quellen.
Meine Daten dürfen von der Schufa Holding AG auch für andere legitime Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel Bonitätsprüfungen bei einer Kontoeröffnung oder bei der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung. Darüber hinaus dürfen sie auch für statistische Zwecke und zur Weiterentwicklung von Scoringverfahren verwendet werden.
Ich bin mir bewusst, dass die Schufa Holding AG bei der Verarbeitung meiner Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält. Die Schufa Holding AG wird meine Daten insbesondere nur speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Erfüllung des übermittelten Vertragszwecks erforderlich ist.
Sofern eine Übermittlung meiner Daten an Unternehmen außerhalb der Europäischen Union erfolgt, sorgt die Schufa Holding AG für einen angemessenen Datenschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass die Schufa Holding AG meine Daten nicht mehr verwenden darf. Der Widerruf kann schriftlich erfolgen und ist an die Schufa Holding AG zu richten.
Ich habe vor Abgabe dieser Einverständniserklärung die Möglichkeit erhalten, die Informationsblätter zur Datenweitergabe und zu den Datenverarbeitungsvorgängen der Schufa Holding AG einzusehen und zu speichern.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift]
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Wie formuliere ich eine Schufa Einverständniserklärung
Die Schufa Einverständniserklärung ist ein Dokument, das es Unternehmen ermöglicht, eine Bonitätsprüfung bei der Schufa Holding AG durchzuführen. Diese Prüfung dient dazu, die Kreditwürdigkeit einer Person zu überprüfen. Hier ist eine 10-stufige Anleitung, wie man eine Schufa Einverständniserklärung formulieren kann:
- Bezeichnung des Dokuments:
- Einleitung:
- Relevante persönliche Informationen:
- Erlaubnis zur Bonitätsprüfung:
- Dauer der Einverständnis:
- Widerruf der Einverständnis:
- Kommunikationsweg für den Widerruf:
- Datum der Unterzeichnung:
- Unterschrift des Unterzeichners:
- Bestätigung der Unterzeichnung:
Die Schufa Einverständniserklärung sollte einen eindeutigen Namen haben, um sie von anderen Dokumenten zu unterscheiden. Eine geeignete Bezeichnung könnte beispielsweise „Schufa Einverständniserklärung für Bonitätsprüfungen“ sein.
In der Einleitung sollte der Zweck der Einverständniserklärung erklärt werden. Hier könnte man zum Beispiel schreiben: „Mit dieser Einverständniserklärung ermögliche ich Unternehmen, meine Bonität bei der Schufa Holding AG zu prüfen.“
In diesem Abschnitt sollten die persönlichen Informationen des Unterzeichners angegeben werden. Dazu gehören der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum.
In diesem Teil der Einverständniserklärung sollte der Unterzeichner deutlich machen, dass er den Unternehmen erlaubt, seine Bonität bei der Schufa Holding AG zu prüfen.
Der Zeitraum, für den die Einverständnis gilt, sollte in diesem Abschnitt angegeben werden. Hier könnte stehen: „Diese Einverständniserklärung gilt ab dem [Datum der Unterzeichnung] für einen Zeitraum von [Anzahl der Jahre] Jahren.“
Es ist wichtig, dass der Unterzeichner über sein Recht informiert wird, die Einverständniserklärung jederzeit zu widerrufen. Hier sollte man schreiben: „Ich habe das Recht, diese Einverständniserklärung jederzeit zu widerrufen.“
In diesem Abschnitt sollte angegeben werden, wie der Unterzeichner den Widerruf erklären kann. Es könnte zum Beispiel stehen: „Der Widerruf kann schriftlich per Post oder per E-Mail an [Kontaktadresse] erfolgen.“
Der Unterzeichner sollte das Datum angeben, an dem er die Einverständniserklärung unterschrieben hat.
Der Unterzeichner sollte die Einverständniserklärung eigenhändig unterschreiben.
In diesem Abschnitt sollte der Unterzeichner bestätigen, dass er die Einverständniserklärung gelesen hat und mit den darin genannten Bedingungen einverstanden ist.
Nach der Formulierung der Schufa Einverständniserklärung ist es ratsam, das Dokument von einem Anwalt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Einverständniserklärung sollte dann sowohl in Papierform als auch elektronisch aufbewahrt werden.
Mit dieser 10-stufigen Anleitung sollte es einfach sein, eine Schufa Einverständniserklärung zu formulieren, die den Anforderungen entspricht und rechtlich gültig ist.
FAQ: Schufa Einverständniserklärung
Frage 1:
- Wie schreibe ich eine Schufa Einverständniserklärung?
- Um eine Schufa Einverständniserklärung zu schreiben, sollten Sie folgende Elemente einbeziehen: Kontaktdaten des Antragstellers, Zustimmung zur Übermittlung der Daten an die Schufa, Datumsangabe und Unterschrift.
Frage 2:
- Was passiert, wenn ich nicht meine Einwilligung zur Schufa gebe?
- Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Schufa nicht geben, kann dies Auswirkungen auf Ihre Bonitätsbewertung haben und es könnte Ihnen schwerer fallen, beispielsweise Kredite zu erhalten.
Frage 3:
- Wie lange ist eine Schufa Einverständniserklärung gültig?
- Eine Schufa Einverständniserklärung ist in der Regel unbefristet gültig, es sei denn, Sie widerrufen Ihre Einwilligung schriftlich.
Frage 4:
- Kann ich meine Schufa-Einträge jederzeit einsehen?
- Ja, Sie haben gesetzlich das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern.
Frage 5:
- Welche Unterlagen benötige ich für eine Schufa Selbstauskunft?
- Für eine Schufa Selbstauskunft benötigen Sie in der Regel Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Verifizierung Ihrer Identität.
Frage 6:
- Gibt es eine Altersbeschränkung für die Schufa?
- Ja, um eine Schufa Einverständniserklärung abgeben zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Frage 7:
- Wie lange dauert es, bis ein negativer Schufa-Eintrag gelöscht wird?
- Ein negativer Schufa-Eintrag wird in der Regel nach drei Jahren gelöscht, sofern keine erneute Beanstandung vorliegt.
Frage 8:
- Kann ich meine Schufa-Daten korrigieren lassen?
- Ja, Sie haben das Recht, falsche oder veraltete Schufa-Daten korrigieren zu lassen.
Frage 9:
- Was sollte ich tun, wenn mir Unstimmigkeiten in meiner Schufa-Auskunft auffallen?
- Wenn Ihnen Unstimmigkeiten in Ihrer Schufa-Auskunft auffallen, sollten Sie sich umgehend mit der Schufa in Verbindung setzen und eine Korrektur der Daten verlangen.
Frage 10:
- Muss ich eine Schufa Einverständniserklärung für jede Vertragsunterzeichnung abgeben?
- Nein, in der Regel reicht es aus, eine Schufa Einverständniserklärung einmalig abzugeben. Diese gilt dann für alle Vertragsunterzeichnungen.