Muster
Vorlage
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Vordruck
Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung
Ich, [Ihr Name], geboren am [Geburtsdatum], mit Wohnsitz in [Ihre Adresse] erkläre hiermit folgende selbstschuldnerische Bürgschaft:
Der Gläubiger: [Name des Gläubigers], vertreten durch [Name des Vertreters], im Folgenden „Gläubiger“ genannt.
Der Hauptschuldner: [Name des Hauptschuldners], mit Wohnsitz in [Adresse des Hauptschuldners], im Folgenden „Hauptschuldner“ genannt.
Der Bürge: [Ihr Name], mit Wohnsitz in [Ihre Adresse], im Folgenden „Bürge“ genannt.
Der Bürge erklärt sich hiermit selbstschuldnerisch und unbefristet zur Zahlung aller Verbindlichkeiten, die der Hauptschuldner gegenüber dem Gläubiger hat, hat oder zukünftig haben wird.
Diese Bürgschaft umfasst alle bestehenden und zukünftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner, einschließlich Hauptforderungen, Nebenforderungen, Zinsen, Verzugszinsen, Mahnkosten, Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Der Bürge erklärt sich einverstanden, dass der Gläubiger alle oder einen Teil seiner Ansprüche aus der selbstschuldnerischen Bürgschaft an Dritte abtreten kann, ohne die Zustimmung des Bürgen einzuholen.
Der Bürge verzichtet hiermit auf sämtliche Einreden gegenüber dem Gläubiger, einschließlich der Einrede der Vorausklage, der Aufrechnung, der Anfechtung sowie der Einrede aus dem Vertragshandeln des Hauptschuldners.
Der Bürge verpflichtet sich, sämtliche Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger unverzüglich nach Fälligkeit und Aufforderung durch den Gläubiger zu begleichen.
Die Haftung des Bürgen erstreckt sich auf sämtliche Forderungen des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner, unabhängig von ihrer Art und Höhe. Diese Haftung bleibt bestehen, auch wenn einzelne Forderungen bereits beglichen sind.
Der Bürge verzichtet hiermit auf sämtliche Einwendungen gegenüber dem Gläubiger, einschließlich der Einrede der Verjährung, der Unwirksamkeit eines Vertrages oder der Nichtigkeit einer Forderung.
Der Bürge erklärt sich damit einverstanden, dass der Gläubiger dem Hauptschuldner weiterhin Darlehen gewähren kann, ohne den Bürgen darüber zu informieren oder seine Zustimmung einholen zu müssen. Diese Bürgschaft bleibt auch bei Aufnahme neuer Darlehen durch den Hauptschuldner bestehen.
Sollte eine Bestimmung dieser selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung ist ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Gläubigers zuständig.
Diese Bürgschaftserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik [Ihr Land].
Ort, Datum: [Ort, Datum]
[Ihr Name]
Ich habe diese selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung sorgfältig gelesen und verstanden. Ich bin mir über meine rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen im Klaren und erkläre mich freiwillig zur Bürgschaft bereit.
[Ihr Name]
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Wie schreibt man eine Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung
Wie formuliere ich eine Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument, mit dem sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen. Diese Art der Bürgschaft stellt eine besondere Form der Sicherheit dar und wird häufig bei Kreditverträgen oder Mietverträgen verwendet. Um eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung korrekt und wirksam zu formulieren, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen: Bevor Sie die Bürgschaftserklärung verfassen, sollten Sie sich mit den einschlägigen Gesetzen und Regelungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass die Erklärung rechtlich bindend ist. Insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Grundsätze der Bürgschaft.
- Geben Sie die Parteien korrekt an: Beginnen Sie die Bürgschaftserklärung mit einer klaren und eindeutigen Angabe der Parteien, also des Bürgen, des Hauptschuldners und des Gläubigers. Nennen Sie dabei unbedingt auch die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Beteiligten.
- Definieren Sie den Zweck der Bürgschaft: Beschreiben Sie in der Erklärung genau, wofür die Bürgschaft gewährt wird, beispielsweise für einen bestimmten Kreditbetrag oder für die Erfüllung bestimmter Zahlungsverpflichtungen. Machen Sie deutlich, dass der Bürge für sämtliche Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einsteht.
- Legen Sie den Umfang der Bürgschaft fest: Bestimmen Sie in der Bürgschaftserklärung den genauen Umfang der Bürgschaft. Geben Sie beispielsweise an, bis zu welchem Betrag oder bis zu welchem Zeitpunkt der Bürge haftet. Je klarer und präziser die Formulierung ist, desto geringer ist das Risiko von Missverständnissen oder Streitigkeiten.
- Beachten Sie Formerfordernisse: Eine Bürgschaftserklärung kann bestimmte Formerfordernisse haben, um gültig zu sein. Informieren Sie sich daher über mögliche Formvorschriften, beispielsweise eine notarielle Beurkundung oder die Schriftform. Achten Sie darauf, dass die Erklärung vom Bürge eigenhändig unterschrieben wird.
- Beschreiben Sie die Haftung des Bürgen: Machen Sie deutlich, dass der Bürge mit seinem gesamten Vermögen und ohne Einrede der Vorausklage haftet. Erklären Sie, dass der Bürge bei Eintritt des Bürgschaftsfalls unverzüglich und in voller Höhe zur Zahlung verpflichtet ist.
- Regeln Sie die Kündigung und Beendigung der Bürgschaft: Formulieren Sie in der Bürgschaftserklärung klare Regelungen zur Kündigung und Beendigung der Bürgschaft. Geben Sie beispielsweise an, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Frist der Bürge von seiner Verpflichtung befreit wird.
- Beachten Sie eventuelle Beschränkungen oder Vorbehalte: Wenn Sie als Bürge bestimmte Beschränkungen oder Vorbehalte für die Bürgschaftserklärung haben, wie beispielsweise ein Limit der Haftung oder die Zustimmung zu bestimmten Geschäften, sollten diese ebenfalls klar in der Erklärung festgehalten werden.
- Formulieren Sie die Schlussbestimmungen: Beenden Sie die Bürgschaftserklärung mit Schlussbestimmungen, in denen beispielsweise die salvatorische Klausel und der Gerichtsstand geregelt werden. Stellen Sie sicher, dass die Erklärung von allen Parteien datiert und unterschrieben ist.
- Überprüfen Sie die Bürgschaftserklärung sorgfältig: Bevor Sie die Bürgschaftserklärung abschicken oder weitergeben, überprüfen Sie sie sorgfältig auf Fehler oder Unklarheiten. Nehmen Sie gegebenenfalls noch Anpassungen vor, um sicherzustellen, dass die Erklärung rechtskräftig und verständlich ist.
Nachdem Sie die oben genannten Schritte befolgt haben, haben Sie eine vollständige und rechtlich wirksame selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung formuliert. Trotzdem ist es ratsam, bei der Formulierung oder Interpretation einer Bürgschaftserklärung den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, um mögliche Risiken zu minimieren.
FAQ: Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung
Frage 1: Wie schreibt man eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung?
Antwort: Eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung sollte klar und eindeutig formuliert sein und alle relevanten Informationen beinhalten.
Frage 2: Welche Elemente sollte eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung enthalten?
Antwort: Eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung sollte die Angaben zur Bürgschaftshöhe, Bürgschaftsdauer, Namen der Vertragsparteien und weitere relevante Details beinhalten.
Frage 3: Gibt es bestimmte rechtliche Anforderungen an eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung?
Antwort: Ja, eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung sollte den rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen.
Frage 4: Welche Risiken gibt es bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung?
Antwort: Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung besteht das Risiko, dass der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners zur Zahlung verpflichtet ist.
Frage 5: Wie kann man eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung beenden?
Antwort: Eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung endet in der Regel mit der vollständigen Erfüllung der Vertragsbedingungen oder durch eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung.
Frage 6: Wie wirkt sich eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung auf die Bonität des Bürgen aus?
Antwort: Eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung kann sich negativ auf die Bonität des Bürgen auswirken, da diese als zusätzliche finanzielle Verpflichtung gewertet werden kann.
Frage 7: Gibt es Alternativen zur selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung?
Antwort: Ja, es gibt alternative Möglichkeiten wie z.B. Bankgarantien oder Avalkredite, die als Bürgschaftsformen dienen können.
Frage 8: Wie kann man die Gültigkeit einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung überprüfen?
Antwort: Die Gültigkeit einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung kann durch Einsichtnahme in den Vertrag oder durch Kontaktaufnahme mit den Vertragsparteien überprüft werden.
Frage 9: Welche Vor- und Nachteile hat eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung?
Antwort: Die Vorteile einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung sind eine höhere Akzeptanz bei Gläubigern, während die Nachteile das finanzielle Risiko für den Bürgen darstellen.
Frage 10: Wer kann eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung abgeben?
Antwort: Eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung kann von Privatpersonen oder Unternehmen abgegeben werden, solange sie die erforderlichen finanziellen Mittel und Zustimmung haben.