Öffnen – Aufrechnungserklärung | Vordruck Vorlage Muster

Vorlage und Muster für Aufrechnungserklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Hiermit erkläre ich, [Vorname Nachname], nachfolgend „Gläubiger“ genannt, die Aufrechnung gegenüber [Vorname Nachname], nachfolgend „Schuldner“ genannt, wie folgt:

1. Ansprüche des Gläubigers

Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner einen Anspruch in Höhe von [Betrag] Euro aus dem Vertrag vom [Datum], welcher die Lieferung von [Ware oder Dienstleistung] zum Gegenstand hat.

2. Gegenansprüche des Schuldners

Der Schuldner hat dem Gläubiger einen Betrag von [Betrag] Euro aus einer noch offenen Rechnung vom [Datum] nicht gezahlt.

3. Aufrechnung

Mit dieser Aufrechnungserklärung erklärt der Gläubiger die Aufrechnung seines eigenen Forderungsanspruchs gegen die Gegenansprüche des Schuldners. Der Gläubiger ist berechtigt, seinen Forderungsanspruch in Höhe von [Betrag] Euro mit den Gegenansprüchen des Schuldners zu verrechnen.

4. Fälligkeit der Aufrechnung

Die hiermit erklärte Aufrechnung ist ab sofort und rückwirkend ab dem Fälligkeitstermin der Gegenansprüche gültig. Der Gläubiger behält sich das Recht vor, die Aufrechnungserklärung zu widerrufen oder abzuändern.

5. Mitteilung an den Schuldner

Der Gläubiger hat den Schuldner über die erfolgte Aufrechnung schriftlich bzw. elektronisch informiert und ihn aufgefordert, den verrechneten Betrag umgehend zu begleichen.

6. Inkasso- und Gerichtsgebühren

Falls der Schuldner den verrechneten Betrag nicht fristgerecht begleicht, trägt der Schuldner alle anfallenden Inkasso- und Gerichtsgebühren, welche im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Forderungsanspruchs entstehen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Aufrechnungserklärung ist der Wohnsitz des Schuldners. Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners vereinbart.

8. Schlussbestimmungen

Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung dieser Aufrechnungserklärung berührt nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Diese Aufrechnungserklärung unterliegt dem deutschen Recht.

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschrift Gläubiger: [Unterschrift]

 

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FAQ: Aufrechnungserklärung

Frage 1: Wie schreibt man eine Aufrechnungserklärung?

Antwort: Um eine Aufrechnungserklärung zu verfassen, müssen Sie zunächst alle relevanten Informationen zu den beteiligten Parteien und den Forderungen sammeln. Anschließend formulieren Sie die Erklärung klar und präzise, stellen Sie sicher, dass alle Details enthalten sind und unterschreiben Sie das Dokument.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Aufrechnungserklärung enthalten sein?

Antwort: Eine Aufrechnungserklärung sollte die Namen und Adressen der Parteien, die genaue Beschreibung der Forderungen, den Zeitpunkt der Forderungsentstehung und den Betrag jeder Forderung enthalten. Außerdem muss deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Aufrechnungserklärung handelt.

Frage 3: Kann ich eine Aufrechnungserklärung auch mündlich abgeben?

Antwort: Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine Aufrechnungserklärung mündlich abzugeben. Allerdings empfiehlt es sich, die Erklärung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen Nachweis zu haben.

Frage 4: Gibt es eine Frist, innerhalb der die Aufrechnungserklärung abgegeben werden muss?

Antwort: Ja, es gibt eine gesetzliche Frist von einem Monat ab Kenntnis des Anspruchs, innerhalb der die Aufrechnungserklärung abgegeben werden muss. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um das Recht zur Aufrechnung nicht zu verlieren.

Frage 5: Welche Folgen hat eine wirksame Aufrechnungserklärung?

Antwort: Eine wirksame Aufrechnungserklärung führt dazu, dass die gegenseitigen Forderungen automatisch miteinander verrechnet werden. Das bedeutet, dass der Schuldner nur noch den verbleibenden Betrag ausgleichen muss und eventuell Zinsen oder Kosten.

Frage 6: Kann eine Aufrechnungserklärung auch rückwirkend erfolgen?

Antwort: Nein, eine Aufrechnungserklärung kann nicht rückwirkend erfolgen. Sie muss zu dem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem der Schuldner Kenntnis von der Forderung hat.

Frage 7: Gibt es besondere Formalitäten, die bei einer Aufrechnungserklärung beachtet werden müssen?

Antwort: Nein, grundsätzlich sind keine besonderen Formalitäten vorgeschrieben. Die Aufrechnungserklärung kann formlos erfolgen, sollte jedoch schriftlich festgehalten werden, um nachweisen zu können, dass sie erfolgt ist.

Frage 8: Kann man eine Aufrechnungserklärung widerrufen?

Antwort: Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine Aufrechnungserklärung zu widerrufen. Allerdings muss der Widerruf schriftlich gegenüber der anderen Partei erklärt werden.

Frage 9: Gibt es Ausnahmen, in denen eine Aufrechnungserklärung unwirksam ist?

Antwort: Ja, es gibt bestimmte Fälle, in denen eine Aufrechnungserklärung unwirksam sein kann. Zum Beispiel, wenn die Forderungen nicht gegenseitig aufrechenbar sind oder wenn der Schuldner arglistig gehandelt hat.

Frage 10: Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn eine Aufrechnungserklärung unwirksam ist?

Antwort: Wenn eine Aufrechnungserklärung unwirksam ist, bleibt die Forderung der anderen Partei bestehen und der Schuldner muss diese weiterhin begleichen. Die Forderungen werden nicht verrechnet.