Vorlage und Muster für Ausschlagungserklärung Erbschaft zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format
Ausschlagungserklärung Erbschaft
Hiermit erkläre ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Wohnort, Straße, PLZ], dass ich die mir angebotene Erbschaft nach [Name des Erblassers], verstorben am [Todesdatum], ausschlage.
Mit dieser Ausschlagungserklärung möchte ich deutlich machen, dass ich keinerlei Interesse an einer Erbschaft habe und daher auf sämtliche erbrechtlichen Ansprüche und Rechte in Bezug auf das Vermögen des Verstorbenen verzichte.
Ich bin mir bewusst, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch den Verzicht auf alle Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers beinhaltet.
Ich habe mich sorgfältig über meine Rechte und Pflichten als potenzieller Erbe informiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass eine Ausschlagung der Erbschaft für mich die beste Entscheidung ist.
Ich möchte betonen, dass ich diese Ausschlagungserklärung freiwillig und ohne jeden Zwang abgebe. Mir ist bewusst, dass meine Entscheidung unwiderruflich ist und ich keinerlei Ansprüche auf das Erbe habe.
Um Missverständnissen vorzubeugen und sicherzustellen, dass meine Ausschlagungserklärung rechtswirksam ist, habe ich mich vorab von einem Rechtsanwalt beraten lassen und mich über die erbrechtlichen Konsequenzen informiert.
Ich versichere hiermit, dass ich kein verstecktes Interesse an der Erbschaft habe und dass meine Ausschlagungserklärung aufrichtig und ernstgemeint ist.
Des Weiteren erkläre ich mich bereit, eventuell erforderliche Formalitäten und Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschlagung der Erbschaft zu erfüllen und bereitwillig mit den zuständigen Behörden und dem Nachlassgericht zusammenzuarbeiten.
Ich bitte das Nachlassgericht, diese Ausschlagungserklärung anzuerkennen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um mich als potenziellen Erben zu streichen und von sämtlichen Verpflichtungen und Rechten im Zusammenhang mit dem Erbe zu befreien.
Ich bedanke mich im Voraus für die Bearbeitung meiner Ausschlagungserklärung und stehe bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift]
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Die Ausschlagungserklärung einer Erbschaft ist ein wichtiger rechtlicher Vorgang, der einige Fragen aufwerfen kann. Nachfolgend finden Sie Antworten auf 10 häufig gestellte Fragen zur Ausschlagungserklärung einer Erbschaft:
Frage 1: Was ist eine Ausschlagungserklärung?
Eine Ausschlagungserklärung ist eine rechtliche Erklärung, durch die eine Person auf ihr Erbrecht verzichtet.
Frage 2: Wann sollte man eine Ausschlagungserklärung abgeben?
Eine Ausschlagungserklärung sollte innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls abgegeben werden.
Frage 3: Welche Form muss die Ausschlagungserklärung haben?
Die Ausschlagungserklärung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein.
Frage 4: Wo muss die Ausschlagungserklärung abgegeben werden?
Die Ausschlagungserklärung muss beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.
Frage 5: Welche Folgen hat eine Ausschlagungserklärung?
Wenn eine Ausschlagungserklärung abgegeben wird, gilt die Person als nicht erbberechtigt und wird von der Erbfolge ausgeschlossen.
Frage 6: Kann eine Ausschlagungserklärung widerrufen werden?
Nein, eine einmal abgegebene Ausschlagungserklärung kann nicht widerrufen werden.
Frage 7: Welche Gründe gibt es für eine Ausschlagungserklärung?
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Erbschaft ausschlagen möchte, z.B. um Schulden des Erblassers zu vermeiden.
Frage 8: Was passiert, wenn kein Erbe die Erbschaft annimmt?
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge und das Erbe geht an die nächsten gesetzlichen Erben über.
Frage 9: Was ist eine beschränkte Erbenhaftung?
Bei einer Ausschlagungserklärung haftet der Erbe nur mit dem Nachlass für die Schulden des Erblassers und nicht mit seinem eigenen Vermögen.
Frage 10: Gibt es Fristverlängerungen für die Abgabe einer Ausschlagungserklärung?
In bestimmten Ausnahmefällen kann das Nachlassgericht eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Ausschlagungserklärung gewähren.
Das waren die Antworten auf 10 häufig gestellte Fragen zur Ausschlagungserklärung einer Erbschaft. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden.