Datenschutzerklärung Wko



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Datenschutzerklärung WKO

Die nachfolgende Datenschutzerklärung informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Wirtschaftskammer Österreich.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse sowie unter [email protected].

2. Arten der verarbeiteten Daten

Bei der Nutzung dieser Webseite verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:

– Name

– Adresse

– E-Mail-Adresse

– Telefonnummer

– IP-Adresse

3. Zweck der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der:

– Beantwortung Ihrer Anfragen

– Versendung von Informationsmaterial

– Durchführung von statistischer Auswertungen

4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist grundsätzlich Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Soweit die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Wirtschaftskammer Österreich unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

5. Datenweitergabe und Empfänger

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, Sie eingewilligt haben oder eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können beispielsweise sein:

– Zahlungsanbieter

– Versanddienstleister

– IT-Dienstleister

6. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist oder sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten.

Zudem haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Falls Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten oder weitere Fragen zum Datenschutz bei der Wirtschaftskammer Österreich haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten auf.

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Wie formuliert man eine Datenschutzerklärung Wko

Datenschutzerklärung Wko Formuliere

Wie formuliere ich eine Datenschutzerklärung Wko

Eine Datenschutzerklärung ist ein wichtiger Bestandteil jeder Website, da sie den Besuchern klare Informationen darüber gibt, wie ihre persönlichen Daten verwendet und geschützt werden. Insbesondere für Unternehmen in Österreich ist eine Datenschutzerklärung gemäß den Vorgaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) von großer Bedeutung. In diesem Leitfaden wird eine 10-stufige Anleitung zur Formulierung einer Datenschutzerklärung WKO gegeben.

Schritt 1: Einleitung

Beginnen Sie Ihre Datenschutzerklärung mit einer einleitenden Passage, in der Sie den Zweck der Erklärung erläutern und eine allgemeine Erklärung zum Datenschutz abgeben. Geben Sie an, dass Sie sich an die Vorgaben der WKO halten.

Schritt 2: Erhobene Daten

Listen Sie nun alle Arten von Daten auf, die Sie von den Besuchern Ihrer Website erfassen. Dazu gehören zum Beispiel Name, Kontaktdaten, IP-Adresse, Cookies und ähnliche Informationen.

Schritt 3: Verwendungszweck

Erklären Sie, wie Sie die erhobenen Daten verwenden. Geben Sie an, dass Sie die Daten nur zu den angegebenen Zwecken verwenden und keinesfalls an Dritte weitergeben, sofern nicht explizit angegeben.

Schritt 4: Rechtliche Grundlage

Geben Sie an, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie die Daten erfassen und verarbeiten. In der Regel wird dies die Einwilligung des Besuchers oder die Erfüllung eines Vertrags sein.

Schritt 5: Datenweitergabe

Erklären Sie, ob und in welchem Umfang Sie die Daten an Dritte weitergeben. Geben Sie an, dass Sie die Daten nur dann weitergeben, wenn dies für die Erfüllung der angegebenen Zwecke erforderlich ist oder wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Schritt 6: Datenübertragung

Erklären Sie, ob und in welchem Umfang Sie personenbezogene Daten in ein Drittland oder an internationale Organisationen übertragen. Geben Sie an, dass Sie sicherstellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

Schritt 7: Datensicherheit

Erläutern Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Sie getroffen haben, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Geben Sie an, dass Sie regelmäßige Überprüfungen durchführen, um potenzielle Sicherheitslücken zu erkennen und zu beheben.

Schritt 8: Rechte der betroffenen Personen

Geben Sie eine Zusammenfassung der Rechte, die den betroffenen Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustehen. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.

Schritt 9: Speicherdauer

Geben Sie an, wie lange Sie die personenbezogenen Daten aufbewahren. Legen Sie dar, dass Sie die Daten nur so lange speichern, wie es für die Erfüllung der angegebenen Zwecke erforderlich ist oder wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Schritt 10: Kontaktdaten und Beschwerdemöglichkeit

Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, einschließlich Ihrer Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Geben Sie außerdem an, dass die betroffenen Personen das Recht haben, bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen, falls sie der Meinung sind, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Mit dieser 10-stufigen Anleitung können Sie eine Datenschutzerklärung gemäß den Vorgaben der WKO formulieren. Denken Sie daran, die Erklärung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass sie mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen übereinstimmt.


Die Datenschutzerklärung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Datenschutzthemen. Hier sind die 10 häufigsten Fragen und Antworten:

1. Wie schreibt man eine Datenschutzerklärung?

Um eine Datenschutzerklärung zu schreiben, sollten Sie klar und verständlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren und rechtskonforme Formulierungen verwenden. Es ist ratsam, einen Datenschutzexperten hinzuzuziehen.

2. Welche Elemente sollten in einer Datenschutzerklärung enthalten sein?

Eine Datenschutzerklärung sollte Angaben zum Verantwortlichen, zur Art der verarbeiteten Daten, zum Zweck der Verarbeitung, zur Rechtsgrundlage, zu Empfängern der Daten und zu Betroffenenrechten enthalten.

3. Sind Drittanbieter-Tools in der Datenschutzerklärung zu erwähnen?

Ja, wenn Sie Drittanbieter-Tools verwenden, sollten Sie diese in Ihrer Datenschutzerklärung angeben und über die damit verbundene Datenverarbeitung informieren.

4. Müssen Social-Media-Buttons in der Datenschutzerklärung erwähnt werden?

Ja, wenn Sie Social-Media-Buttons auf Ihrer Website verwenden, sollten Sie in der Datenschutzerklärung über die Datenübertragung an die jeweiligen sozialen Netzwerke informieren.

5. Welche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung muss angegeben werden?

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung muss in Ihrer Datenschutzerklärung angegeben werden. Dies kann beispielsweise die Einwilligung der betroffenen Person, die Vertragserfüllung oder die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen sein.

6. Wie lange sollte man personenbezogene Daten speichern?

Personenbezogene Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist. Es ist ratsam, eine Löschfrist festzulegen und diese in der Datenschutzerklärung anzugeben.

7. Sind besondere Kategorien personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung anzuführen?

Ja, wenn Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten (z.B. Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen), sollten Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung angeben, da hierfür besondere rechtliche Anforderungen gelten.

8. Wie kann man Betroffenenrechte in der Datenschutzerklärung erklären?

In der Datenschutzerklärung sollten Sie erklären, welche Betroffenenrechte (z.B. Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung) betroffene Personen haben und wie diese Rechte ausgeübt werden können.

9. Müssen Cookies in der Datenschutzerklärung erwähnt werden?

Ja, wenn Sie Cookies verwenden, sollten Sie in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung von Cookies informieren und gegebenenfalls Einwilligungen einholen.

10. Welche Maßnahmen sollte man für die Datensicherheit ergreifen?

Um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, sollten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Zugriffskontrollen, regelmäßige Backups und Schulungen der Mitarbeiter.

FAQ: Datenschutzerklärung Wko