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Muster-Vorlage für Datenschutzerklärung Betriebsrat zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat und die Ihnen zustehenden Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Betriebsrat der [Firmenname, Anschrift]. Sie können den Betriebsrat unter [Kontaktdaten] erreichen.

2. Arten der verarbeiteten Daten

Im Rahmen seiner Tätigkeit verarbeitet der Betriebsrat verschiedene Arten von personenbezogenen Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

– Namen, Kontaktdaten und Personalnummern der Beschäftigten

– Informationen zu Arbeitszeiten und Urlaubsanträgen

– Informationen zu Beschwerden und Konflikten am Arbeitsplatz

3. Zweck der Verarbeitung

Der Betriebsrat verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehören unter anderem:

– Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

– Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen

– Durchführung von Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen

4. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 9 Absatz 2 lit. b) DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 1 BetrVG sowie anderen geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts.

5. Empfänger Ihrer Daten

Im Rahmen seiner Tätigkeit kann der Betriebsrat Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger offenlegen:

– Die Geschäftsführung oder andere Personen im Unternehmen, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist

– Externe Berater, zum Beispiel Rechtsanwälte oder Steuerberater, zur Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

– Behörden oder Gerichte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich ist

6. Speicherdauer

Der Betriebsrat speichert Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder wie es nach geltenden Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben ist.

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Darüber hinaus können Sie der Verarbeitung widersprechen und haben das Recht auf Datenübertragbarkeit.

8. Kontakt

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an uns wenden:

[Kontaktdaten des Betriebsrats]

9. Beschwerderecht

Sie haben zudem das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat einzureichen.

10. Aktualität und Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und datiert vom [Datum]. Der Betriebsrat behält sich das Recht vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf zu ändern oder zu aktualisieren, um rechtlichen oder technischen Anforderungen gerecht zu werden. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann auf unserer Website eingesehen werden.

11. Schlussbestimmungen

Der Betriebsrat beachtet bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Ende der Datenschutzerklärung

 

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FAQ: Datenschutzerklärung Betriebsrat

Frage 1: Wie schreibt man eine Datenschutzerklärung für den Betriebsrat?
Die Datenschutzerklärung sollte klar und verständlich sein und alle relevanten Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Betriebsrat enthalten.
Frage 2: Welche Elemente sollten in die Datenschutzerklärung des Betriebsrats aufgenommen werden?
Die Datenschutzerklärung sollte unter anderem Informationen zu den erhobenen Daten, den Zwecken der Verarbeitung, den Rechtsgrundlagen, den betroffenen Personen und den Speicherfristen enthalten.
Frage 3: Gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen an die Datenschutzerklärung für den Betriebsrat?
Ja, die Datenschutzerklärung muss den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen.
Frage 4: Welche Rechte haben Mitarbeiter in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Betriebsrat?
Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten.
Frage 5: Müssen alle Mitarbeiter über die Datenschutzerklärung des Betriebsrats informiert werden?
Ja, alle Mitarbeiter sollten über die Datenschutzerklärung informiert werden und eine Kopie erhalten.
Frage 6: Wie lange sollten personenbezogene Daten im Betriebsrat gespeichert werden?
Personenbezogene Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist. Es gelten jedoch gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Frage 7: Dürfen personenbezogene Daten des Betriebsrats an Dritte weitergegeben werden?
Personenbezogene Daten dürfen nur in eng begrenzten Fällen an Dritte weitergegeben werden, beispielsweise an Behörden oder Gerichte.
Frage 8: Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Betriebsrat?
Der Betriebsrat selbst ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
Frage 9: Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten im Betriebsrat zu gewährleisten?
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem der Einsatz von Zugriffskontrollen, die Verschlüsselung von Daten und regelmäßige Schulungen der Betriebsratsmitglieder.
Frage 10: Was passiert, wenn gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Betriebsrat verstoßen wird?
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können hohe Bußgelder verhängt werden und es besteht die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen.