Öffnen – Datenschutzerklärung Gebäudereinigung | Vordruck Muster – Vorlage

Vorlage-Muster für Datenschutzerklärung Gebäudereinigung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Allgemeine Hinweise

Die folgende Datenschutzerklärung informiert über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Gebäudereinigung.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

Firma XYZ Gebäudereinigung

Anschrift: Musterstraße 123, 12345 Musterstadt

Tel.: 01234-56789

E-Mail: [email protected]

Wir haben eine Datenschutzbeauftragte benannt:

Frau Lisa Mustermann

Anschrift: Datenschutzstraße 456, 54321 Datenschutzstadt

Tel.: 09876-54321

E-Mail: [email protected]

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Die Daten werden ausschließlich für den Zweck der Gebäudereinigung erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere in folgenden Fällen:

3.1 Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns per E-Mail oder telefonisch in Kontakt treten, werden Ihre Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert.

3.2 Auftragsabwicklung

Zur Durchführung der Gebäudereinigungsleistungen erheben wir personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Kontaktdaten etc.

3.3 Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, sofern dies zur Erfüllung des Vertrags oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Datenschutzbeauftragten.

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Stand: Juli 2022

 

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FAQ: Datenschutzerklärung Gebäudereinigung

Frage 1: Wie schreibt man eine Datenschutzerklärung für eine Gebäudereinigungsfirma?
Antwort: Eine Datenschutzerklärung für eine Gebäudereinigungsfirma sollte alle relevanten Informationen zum Datenschutz enthalten, wie zum Beispiel die Art der gesammelten Daten, den Zweck der Datenerhebung und die Aufbewahrungsfrist der Daten.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Datenschutzerklärung für eine Gebäudereinigungsfirma enthalten sein?
Antwort: In einer Datenschutzerklärung für eine Gebäudereinigungsfirma sollten unter anderem Informationen über die Datensicherheit, die Weitergabe von Daten an Dritte und die Rechte der Nutzer enthalten sein.
Frage 3: Ist es erforderlich, eine Datenschutzerklärung für eine Gebäudereinigungsfirma zu haben?
Antwort: Ja, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ist es erforderlich, dass eine Gebäudereinigungsfirma eine Datenschutzerklärung bereitstellt, um die Rechte und den Schutz der Kunden und anderer Betroffener zu gewährleisten.
Frage 4: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Datenschutzerklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht?
Antwort: Um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzerklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, empfiehlt es sich, einen Rechtsberater oder Datenschutzexperten hinzuzuziehen, der Ihre Datenschutzerklärung auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Gebäudereinigungsfirma anpassen kann.
Frage 5: Was sind die Konsequenzen, wenn eine Gebäudereinigungsfirma keine Datenschutzerklärung hat?
Antwort: Wenn eine Gebäudereinigungsfirma keine Datenschutzerklärung bereitstellt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, wie z.B. Bußgelder oder Abmahnungen.
Frage 6: Muss eine Gebäudereinigungsfirma die Einwilligung der Kunden einholen, um deren Daten zu verarbeiten?
Antwort: Ja, in den meisten Fällen ist die Einholung der Einwilligung der Kunden erforderlich, bevor ihre Daten verarbeitet werden dürfen.
Frage 7: Wie lange sollten die Daten von Kunden einer Gebäudereinigungsfirma gespeichert werden?
Antwort: Die Aufbewahrungsfrist der Daten von Kunden einer Gebäudereinigungsfirma sollte vom Unternehmen festgelegt werden und sollte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Regel sollten Daten jedoch nicht länger gespeichert werden, als es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.
Frage 8: Werden personenbezogene Daten von Kunden einer Gebäudereinigungsfirma an Dritte weitergegeben?
Antwort: Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte sollte in der Datenschutzerklärung transparent dargelegt werden. In den meisten Fällen ist es erforderlich, dass die Kunden darüber informiert werden und ihre Einwilligung dazu geben.
Frage 9: Welche Rechte haben Kunden einer Gebäudereinigungsfirma in Bezug auf ihre Daten?
Antwort: Kunden einer Gebäudereinigungsfirma haben verschiedene Rechte in Bezug auf ihre Daten, wie das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Diese Rechte sollten in der Datenschutzerklärung erläutert werden.
Frage 10: Wie oft sollte die Datenschutzerklärung einer Gebäudereinigungsfirma aktualisiert werden?
Antwort: Die Datenschutzerklärung einer Gebäudereinigungsfirma sollte regelmäßig auf Aktualität und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überprüft werden. Eine Aktualisierung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Datenschutzgesetze ändern oder wenn die Geschäftspraktiken der Firma sich ändern.