Öffnen – Datenschutzerklärung Handwerksbetrieb | Vordruck Muster – Vorlage

Vorlage und Muster für Datenschutzerklärung Handwerksbetrieb zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Handwerksbetrieb. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten informieren:

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen unseres Handwerksbetriebs ist:

Name: Handwerksbetrieb Muster GmbH

Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Kontakt: [email protected]

2. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten

2.1. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine Identifikation einer natürlichen Person möglich machen. Dazu gehören beispielsweise Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer. Personenbezogene Daten werden von uns nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben.

2.2. Kontaktaufnahme

Wenn Sie per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen angegebenen Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder einer eventuellen Vertragsabwicklung gespeichert.

3. Weitergabe Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben oder wenn dies gesetzlich zulässig ist.

4. Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und bestimmte Informationen und Einstellungen zum Austausch mit unserem System speichern. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen. Einige der von uns verwendeten Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung, also nach Schließen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies).

5. Ihre Rechte

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Weiterhin haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

6. Änderungen der Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, um sie an rechtliche Änderungen oder bei Änderungen unseres Handwerksbetriebs anzupassen. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Stand: [Datum]

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Datenschutzerklärung alle erforderlichen Informationen über den Umgang mit Ihren Daten in unserem Handwerksbetrieb gibt. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

 

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FAQ: Datenschutzerklärung Handwerksbetrieb

Frage 1: Was ist eine Datenschutzerklärung?

Antwort: Eine Datenschutzerklärung ist eine schriftliche Erklärung, die angibt, welche personenbezogenen Daten ein Handwerksbetrieb erhebt, wie diese verarbeitet und geschützt werden und welche Rechte die betroffenen Personen haben.

Frage 2: Ist eine Datenschutzerklärung für Handwerksbetriebe gesetzlich vorgeschrieben?

Antwort: Ja, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Handwerksbetriebe verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen, wenn sie personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten erheben und verarbeiten.

Frage 3: Welche Informationen sollten in einer Datenschutzerklärung enthalten sein?

Antwort: Eine Datenschutzerklärung sollte Informationen enthalten wie den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Zweck der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, die Dauer der Speicherung der Daten und Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen.

Frage 4: Wie sollte eine Datenschutzerklärung bekannt gemacht werden?

Antwort: Eine Datenschutzerklärung sollte auf der Webseite des Handwerksbetriebs leicht zugänglich sein und am besten auch in schriftlicher Form in den Geschäftsräumen ausliegen. Außerdem sollte die Datenschutzerklärung in Bestell- und Anmeldeformularen verlinkt werden.

Frage 5: Wie lange müssen personenbezogene Daten gespeichert werden?

Antwort: Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist abhängig von den gesetzlichen Vorgaben und dem Zweck der Datenverarbeitung. In der Regel sollten die Daten nicht länger als nötig gespeichert werden und müssen gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt wurde.

Frage 6: Wie sollte ein Handwerksbetrieb personenbezogene Daten schützen?

Antwort: Ein Handwerksbetrieb sollte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Nutzung von Passwörtern, Firewalls und Verschlüsselungsverfahren.

Frage 7: Welche Rechte haben betroffene Personen?

Antwort: Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Außerdem haben sie das Recht, einer Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.

Frage 8: Was passiert bei einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen?

Antwort: Bei einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Außerdem können betroffene Personen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Frage 9: Was ist eine Auftragsverarbeitung?

Antwort: Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Handwerksbetrieb die Verarbeitung personenbezogener Daten an einen externen Dienstleister auslagert. In diesem Fall muss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden, die die datenschutzrechtlichen Anforderungen regelt.

Frage 10: Müssen Handwerksbetriebe eine Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen?

Antwort: In einigen Fällen ist eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erforderlich, zum Beispiel wenn sensible Daten verarbeitet werden. In anderen Fällen kann die Datenverarbeitung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgen, und eine Einwilligung ist nicht notwendig.

Frage 11: Wie oft muss eine Datenschutzerklärung aktualisiert werden?

Antwort: Eine Datenschutzerklärung sollte regelmäßig auf Aktualität überprüft werden, insbesondere wenn sich die Datenverarbeitung im Handwerksbetrieb ändert oder neue gesetzliche Vorgaben erlassen werden. Es empfiehlt sich, die Datenschutzerklärung mindestens einmal pro Jahr zu überprüfen und zu aktualisieren.

Die oben genannten Fragen und Antworten sollen als Leitfaden für eine Datenschutzerklärung für Handwerksbetriebe dienen. Es ist jedoch wichtig, dass sich jeder Handwerksbetrieb individuell mit den geltenden Datenschutzbestimmungen auseinandersetzt und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholt.