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Muster-Vorlage für Eigenbeleg Steuererklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Der Eigenbeleg ist ein wichtiges Dokument für die Steuererklärung. Mit ihm können Sie Ausgaben geltend machen, für die Sie keine Quittungen haben. Es ist jedoch wichtig, dass der Eigenbeleg ordnungsgemäß erstellt wird und alle erforderlichen Informationen enthält.

Ein Eigenbeleg ist ein Dokument, das Sie selbst erstellen, um einen Nachweis für eine Ausgabe zu erbringen. Normalerweise benötigen Sie für Ausgaben eine Quittung oder Rechnung, um diese in der Steuererklärung anzugeben. Wenn Ihnen jedoch eine Quittung fehlt oder verloren gegangen ist, können Sie einen Eigenbeleg verwenden.

Der Eigenbeleg wird in der Regel verwendet, wenn Sie:

  • keine Quittung erhalten haben
  • eine Quittung verloren haben
  • eine Ausgabe tätigen, bei der Sie keine Quittung erhalten können (z.B. Trinkgeld)

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Eigenbeleg nur in Ausnahmefällen verwendet werden sollte. Sie sollten immer versuchen, eine ordnungsgemäße Quittung oder Rechnung zu erhalten.

Um einen Eigenbeleg zu erstellen, sollten Sie die folgenden Informationen angeben:

  1. Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
  2. Datum der Ausgabe
  3. Art der Ausgabe und eine Beschreibung
  4. Den Betrag der Ausgabe

Es ist auch hilfreich, wenn Sie eine Erklärung abgeben, warum Sie keine Quittung erhalten haben oder warum die Quittung verloren gegangen ist.

Ein Beispiel für einen Eigenbeleg könnte wie folgt aussehen:

Eigenbeleg

Hiermit erkläre ich, [Ihr vollständiger Name], dass ich am [Datum der Ausgabe] die folgende Ausgabe getätigt habe:

Art der Ausgabe: [Beschreibung der Ausgabe]

Betrag der Ausgabe: [Betrag der Ausgabe]

Ich habe keine Quittung erhalten / Die Quittung wurde verloren.

Ich versichere hiermit, dass die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

[Datum und Unterschrift]

Der Eigenbeleg kann in bestimmten Fällen verwendet werden, unter anderem für:

  • Ausgaben unter einem bestimmten Betrag (z.B. Kleinbetragsrechnungen)
  • Ausgaben für Dienstleistungen, bei denen keine Quittung ausgestellt wird (z.B. Trinkgeld)
  • Ausgaben, für die Sie keine Quittung erhalten können (z.B. Spenden)

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Eigenbeleg bei der Steuererklärung sorgfältig und transparent verwendet werden sollte. Die Finanzämter prüfen Eigenbelege genauer als reguläre Quittungen.

Der Eigenbeleg ist ein wichtiges Dokument für die Steuererklärung, das Ihnen ermöglicht, Ausgaben geltend zu machen, für die Sie keine Quittungen haben. Es ist jedoch wichtig, dass der Eigenbeleg ordnungsgemäß erstellt wird und alle erforderlichen Informationen enthält. Verwenden Sie den Eigenbeleg nur in Ausnahmefällen und bemühen Sie sich immer, eine ordnungsgemäße Quittung oder Rechnung zu erhalten.

 

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FAQ: Eigenbeleg Steuererklärung

Frage 1: Wie schreibt man einen Eigenbeleg für die Steuererklärung?

Um einen Eigenbeleg für die Steuererklärung zu schreiben, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Verwenden Sie ein leeres Blatt Papier oder eine Vorlage, um den Eigenbeleg zu erstellen.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Informationen wie Name, Adresse und Steuernummer an.
  3. Beschreiben Sie den Grund des Belegs und den Betrag, für den Sie einen Beleg erstellen.
  4. Belegen Sie den Betrag mit entsprechenden Unterlagen, wie Quittungen oder Rechnungen.
  5. Unterschreiben Sie den Eigenbeleg und fügen Sie das aktuelle Datum hinzu.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einem Eigenbeleg enthalten sein?

Ein Eigenbeleg für die Steuererklärung sollte folgende Elemente enthalten:

  • Name, Adresse und Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Beschreibung des Grundes des Belegs
  • Datum des Belegs
  • Betrag des Belegs
  • Unterschrift des Steuerpflichtigen

Frage 3: Wann sollte man einen Eigenbeleg für die Steuererklärung verwenden?

Einen Eigenbeleg für die Steuererklärung sollten Sie verwenden, wenn Sie keine Quittungen oder Rechnungen für bestimmte Ausgaben haben, aber dennoch diese Ausgaben geltend machen möchten.

Frage 4: Gibt es bestimmte Ausgaben, die besser mit einem Eigenbeleg belegt werden sollten?

Ja, bestimmte Ausgaben eignen sich besser für die Verwendung eines Eigenbelegs, zum Beispiel:

  • Kleinere Barausgaben, für die keine Quittung ausgestellt wurde
  • Ausgaben für Dienstleistungen von Privatpersonen, bei denen keine Rechnung vorhanden ist

Frage 5: Wie lange sollte man die Eigenbelege aufbewahren?

Es wird empfohlen, die Eigenbelege zusammen mit den anderen steuerrelevanten Unterlagen für mindestens 6 Jahre aufzubewahren.

Frage 6: Muss der Eigenbeleg von einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden?

Ja, der Eigenbeleg sollte vom Steuerpflichtigen selbst unterschrieben werden.

Frage 7: Welche Informationen sollten in einem Eigenbeleg für Fahrtkosten enthalten sein?

Ein Eigenbeleg für Fahrtkosten sollte folgende Informationen enthalten:

  • Start- und Zielpunkt der Fahrt
  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
  • Grund der Fahrt

Frage 8: Kann man Eigenbelege auch elektronisch erstellen und aufbewahren?

Ja, Eigenbelege können auch elektronisch erstellt und aufbewahrt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die elektronischen Belege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Frage 9: Sind Eigenbelege für die Steuererklärung immer zulässig?

Nein, Eigenbelege sind nur dann zulässig, wenn keine anderen Nachweise für die Ausgaben vorhanden sind und eine plausible Begründung für den Eigenbeleg vorliegt.

Frage 10: Gibt es eine bestimmte Form, in der der Eigenbeleg erstellt werden sollte?

Es gibt keine spezifische vorgeschriebene Form für Eigenbelege. Es ist jedoch empfehlenswert, eine klar strukturierte Darstellung der relevanten Informationen zu verwenden.