Öffnen – Eigenerklärung Gewerbezentralregister | Vordruck Muster Vorlage

Vorlage und Muster für Eigenerklärung Gewerbezentralregister zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


1. Allgemeine Informationen

Gemäß § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) bin ich verpflichtet, vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit eine Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister abzugeben. Hiermit bestätige ich, dass alle nachfolgenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

2. Persönliche Daten

Name: [Ihr Name]

Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]

Anschrift: [Ihre Anschrift]

Telefonnummer: [Ihre Telefonnummer]

E-Mail-Adresse: [Ihre E-Mail-Adresse]

3. Gewerbeinformationen

Gewerbebezeichnung: [Bezeichnung des Gewerbes]

Gewerbeanmeldung: [Datum der Gewerbeanmeldung]

Firmenname (falls abweichend): [Falls vorhanden, geben Sie hier den Firmennamen an]

4. Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

Ich bestätige, dass ich in den letzten fünf Jahren weder rechtskräftig verurteilt noch Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens war, das die Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes beeinträchtigt.

5. Andere gewerbliche Tätigkeiten

Ich bestätige, dass ich derzeit keine anderen gewerblichen Tätigkeiten ausübe, die in einer anderen Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister angegeben sind.

6. Insolvenzverfahren

Ich bestätige, dass über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und dass weder ein Insolvenzantrag gestellt noch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt wurde.

7. Gewerbeuntersagung oder Gewerbeuntersagungsverfahren

Ich bestätige, dass mir mein Gewerbe nicht untersagt wurde und dass kein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen mich läuft oder in den letzten fünf Jahren stattgefunden hat.

8. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ich bestätige, dass gegen mich keine rechtskräftigen Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen gewerberechtliche Vorschriften erlassen wurden.

9. Sonstige relevante Informationen oder Anmerkungen

[Hier können Sie sonstige relevante Informationen oder Anmerkungen hinzufügen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit relevant sein könnten.]

10. Eigenhändige Unterschrift

[Hier fügen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift ein]

Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und dass ich über die rechtlichen Konsequenzen einer falschen oder unvollständigen Angabe informiert bin.

 

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Frage 1: Wie fülle ich die Eigenerklärung für das Gewerbezentralregister aus?

Antwort: Um die Eigenerklärung auszufüllen, sollten Sie die entsprechenden Formulare verwenden und alle Felder sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen.

Frage 2: Welche Informationen muss ich in der Eigenerklärung angeben?

Antwort: In der Eigenerklärung müssen Sie persönliche Daten, Angaben zu Ihrem Gewerbe und eventuelle Vorstrafen angeben. Zusätzlich müssen Sie erläutern, ob Sie jemals insolvent waren oder Insolvenz angemeldet haben.

Frage 3: Wie reiche ich die Eigenerklärung ein?

Antwort: Sie können die Eigenerklärung entweder persönlich bei der für das Gewerbezentralregister zuständigen Stelle abgeben oder per Post einsenden.

Frage 4: Gibt es Fristen für die Einreichung der Eigenerklärung?

Antwort: Ja, die Eigenerklärung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Gewerbeanmeldung oder -aufnahme eingereicht werden. Diese Frist kann je nach Bundesland variieren.

Frage 5: Sind Gebühren für die Einreichung der Eigenerklärung erforderlich?

Antwort: Ja, in der Regel wird eine Gebühr für die Einreichung der Eigenerklärung erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr hängt von den Vorgaben der zuständigen Stelle ab.

Frage 6: Kann ich die Eigenerklärung nachträglich ändern?

Antwort: Nein, nachdem die Eigenerklärung abgegeben wurde, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Es ist jedoch möglich, eine aktualisierte Erklärung einzureichen, wenn sich Ihre Angaben ändern.

Frage 7: Was passiert, wenn ich falsche Angaben in der Eigenerklärung mache?

Antwort: Falsche Angaben in der Eigenerklärung können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise der Versagung einer Gewerbeerlaubnis oder der Aufhebung einer bereits erteilten Erlaubnis.

Frage 8: Wer kann Einsicht in die Eigenerklärung nehmen?

Antwort: Behörden und öffentliche Stellen haben das Recht, Einsicht in Ihre Eigenerklärung zu nehmen. Diese Informationen dienen der Sicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr.

Frage 9: Muss ich die Eigenerklärung regelmäßig erneuern?

Antwort: In der Regel müssen Sie die Eigenerklärung bei Änderungen Ihrer persönlichen oder gewerblichen Situation erneuern. Es empfiehlt sich jedoch, die aktuellste Version stets vorzuhalten.

Frage 10: Wo finde ich die Formulare für die Eigenerklärung Gewerbezentralregister?

Antwort: Die Formulare für die Eigenerklärung Gewerbezentralregister finden Sie auf den Websites der zuständigen Behörden oder können bei diesen angefordert werden.