Öffnen – Einseitige Aufrechnungserklärung | Vordruck Muster Vorlage

Muster und Vorlage für Einseitige Aufrechnungserklärung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Hiermit erkläre ich, [Ihr Name], einseitig und ausdrücklich meine Absicht, eine Aufrechnung vorzunehmen, gemäß den anwendbaren rechtlichen Bestimmungen.

Als Grundlage meiner Aufrechnungserklärung dienen folgende Forderungen:

  • Forderung 1: [Beschreibung der Forderung 1]
  • Forderung 2: [Beschreibung der Forderung 2]
  • Forderung 3: [Beschreibung der Forderung 3]

1. Erklärung der Aufrechnung:

Ich erkläre hiermit, dass ich die oben genannten Forderungen in voller Höhe und rechtmäßig gegen die folgenden Verbindlichkeiten oder Forderungen des Schuldners aufrechne:

  • Verbindlichkeit/Forderung 1: [Beschreibung der Verbindlichkeit/Forderung 1]
  • Verbindlichkeit/Forderung 2: [Beschreibung der Verbindlichkeit/Forderung 2]
  • Verbindlichkeit/Forderung 3: [Beschreibung der Verbindlichkeit/Forderung 3]

Die Aufrechnung erfolgt hierbei in Höhe der Summe der oben genannten Forderungen und Verbindlichkeiten.

2. Begründung der Aufrechnung:

Die Aufrechnung erfolgt aufgrund der bestehenden Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Schuldner, [Name des Schuldners]. Die Forderungen, gegen die ich aufrechne, entstanden im Rahmen dieser Vertragsbeziehung und sind nachweislich, berechtigt und fällig.

3. Hinweis auf schriftlichen Nachweis:

Ich habe schriftliche Nachweise für die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Geltendmachung dieser Nachweise.

4. Bekanntgabe der Aufrechnung:

Ich habe dem Schuldner bereits schriftlich von meiner Absicht zur Aufrechnung in Kenntnis gesetzt. Die entsprechende Mitteilung wurde an die letzte uns bekannte Adresse des Schuldners versandt und ist somit ordnungsgemäß erfolgt.

5. Rechtswirksamkeit der Aufrechnung:

Diese einseitige Aufrechnungserklärung ist rechtsverbindlich und tritt ab dem Zeitpunkt meines Zugangs beim Schuldner in Kraft.

6. Aufrechnung gegen zukünftige Forderungen:

Ich behalte mir das Recht vor, eventuelle zukünftige Forderungen des Schuldners gegen mich mit den oben genannten Forderungen aufzurechnen, sofern diese zukünftigen Forderungen rechtens und fällig sind.

7. Änderungen und Widerruf:

Jegliche Änderungen oder ein Widerruf dieser einseitigen Aufrechnungserklärung bedürfen der schriftlichen Form.

Ich bestätige hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser einseitigen Aufrechnungserklärung und versichere, dass alle Angaben wahrheitsgetreu sind.

[Ort, Datum] [Ihr Name]

 

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FAQ: Einseitige Aufrechnungserklärung

Frage 1: Wie schreibt man eine einseitige Aufrechnungserklärung?
Antwort: Eine einseitige Aufrechnungserklärung besteht aus einer schriftlichen Erklärung, in der angegeben wird, dass eine Partei das Recht hat, ihre Forderungen mit vorhandenen Verbindlichkeiten aufzurechnen.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer einseitigen Aufrechnungserklärung enthalten sein?
Antwort: Eine einseitige Aufrechnungserklärung sollte mindestens die Angabe der Parteien, die genaue Beschreibung der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie eine eindeutige Erklärung zur Aufrechnung enthalten.
Frage 3: Gibt es rechtliche Voraussetzungen für eine wirksame einseitige Aufrechnungserklärung?
Antwort: Ja, eine einseitige Aufrechnungserklärung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kann von Gesetzen oder Vertragsbedingungen abhängig sein.
Frage 4: Welche Folgen hat eine wirksame einseitige Aufrechnungserklärung?
Antwort: Nach einer wirksamen einseitigen Aufrechnungserklärung dürfen die Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet werden, wodurch sich die Zahlungspflichten der Parteien verändern können.
Frage 5: Kann eine einseitige Aufrechnungserklärung einseitig widerrufen werden?
Antwort: Ja, in vielen Fällen kann eine einseitige Aufrechnungserklärung auch einseitig durch eine weitere schriftliche Erklärung widerrufen werden.
Frage 6: Gibt es eine empfohlene Formulierung für eine einseitige Aufrechnungserklärung?
Antwort: Es gibt keine spezifische empfohlene Formulierung, jedoch sollte eine einseitige Aufrechnungserklärung klar, präzise und unmissverständlich sein.
Frage 7: Ist eine einseitige Aufrechnungserklärung immer wirksam?
Antwort: Eine einseitige Aufrechnungserklärung ist nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine rechtlichen Einschränkungen entgegenstehen.
Frage 8: Welche Alternativen zur einseitigen Aufrechnungserklärung gibt es?
Antwort: Alternativen zur einseitigen Aufrechnungserklärung können zum Beispiel Verhandlungen, Mediation oder Schlichtungsverfahren sein.
Frage 9: Kann eine einseitige Aufrechnungserklärung gerichtlich angefochten werden?
Antwort: Ja, eine einseitige Aufrechnungserklärung kann vor Gericht angefochten werden, wenn sie gegen geltendes Recht oder Vertragsbedingungen verstößt.
Frage 10: Sind einseitige Aufrechnungserklärungen in allen Rechtsordnungen gültig?
Antwort: Nein, die Gültigkeit von einseitigen Aufrechnungserklärungen kann je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Gesetze und Bedingungen zu informieren.