Einverständniserklärung Minijob



Vordruck

Ich, [Vorname Nachname], erkläre hiermit mein Einverständnis zu einem Minijob, wie im Folgenden beschrieben:

Name: [Vorname Nachname]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum]

Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]

Telefonnummer: [Telefonnummer]

E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]

Firma: [Firmenname]

Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]

Telefonnummer: [Telefonnummer]

E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]

Ich erkläre mich einverstanden, einen Minijob als [Beschreibung der Tätigkeit] bei [Firmenname] auszuüben.

Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Anzahl Stunden] Stunden.

Ich werde für meine Tätigkeit eine Vergütung von [Betrag] Euro pro Stunde erhalten.

Meine Arbeit wird hauptsächlich an folgendem Ort stattfinden: [Arbeitsort]

Der Minijob beginnt am [Startdatum] und ist auf einen Zeitraum von [Dauer] Monaten befristet.

Ich habe Anspruch auf [Anzahl] Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Die genaue Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber.

Ich bin mir bewusst, dass für den Minijob keine Sozialabgaben von mir geleistet werden müssen.

Die genauen Arbeitszeiten und Pausenzeiten werden in Absprache mit dem Arbeitgeber festgelegt.

Der Minijob kann von beiden Seiten mit einer Frist von [Frist] Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

[Hier können weitere Vereinbarungen oder Klauseln aufgenommen werden, falls erforderlich.]

Ich bestätige hiermit, dass ich die Einverständniserklärung zum Minijob vollständig gelesen und verstanden habe.

Unterschrift Arbeitnehmer/in: [Unterschrift]

Unterschrift Arbeitgeber/in: [Unterschrift]

Diese Einverständniserklärung tritt in Kraft ab dem [Startdatum] und bleibt gültig, solange der Minijob besteht.


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Einverständniserklärung Minijob Muster Vorlage

Wie schreibe ich eine Einverständniserklärung Minijob

Einverständniserklärung Minijob Formuliere

Wenn Sie einen Minijob annehmen möchten, ist es wichtig, eine Einverständniserklärung zu formulieren. In dieser Anleitung finden Sie alle Komponenten, die für eine solche Erklärung erforderlich sind.

Einverständniserklärung Minijob – Anleitung zur Formulierung

  1. Genaue Angaben zur Person: Beginnen Sie mit genauen Angaben zur Person, die die Einverständniserklärung formuliert. Geben Sie den vollständigen Namen, die Adresse und Kontaktdaten an.
  2. Vertragspartner: Nennen Sie den Namen des potenziellen Arbeitgebers, mit dem der Minijob vereinbart werden soll.
  3. Arbeitszeit: Geben Sie die vereinbarte Arbeitszeit pro Woche an, zum Beispiel 10 Stunden.
  4. Aufgabenbeschreibung: Beschreiben Sie detailliert die Aufgaben, die Sie im Rahmen des Minijobs ausführen sollen.
  5. Vergütung: Geben Sie die Höhe der vereinbarten Vergütung pro Stunde an.
  6. Arbeitsort: Nennen Sie den genauen Arbeitsort, an dem der Minijob ausgeübt wird.
  7. Probezeit: Geben Sie an, ob eine Probezeit vereinbart ist und wenn ja, wie lange diese dauert.
  8. Kündigungsfrist: Legen Sie die geltende Kündigungsfrist fest, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
  9. Sozialversicherung: Erläutern Sie, ob der Minijob sozialversicherungspflichtig ist und welche Abgaben ggf. zu entrichten sind.
  10. Unterschriften: Platzieren Sie am Ende der Einverständniserklärung genügend Raum für die Unterschriften beider Vertragsparteien.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor der endgültigen Formulierung der Einverständniserklärung rechtlich beraten zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text nur eine allgemeine Anleitung zur Formulierung einer Einverständniserklärung für einen Minijob darstellt. Je nach individueller Situation und rechtlicher Lage können weitere Punkte hinzugefügt oder angepasst werden.


FAQ: Einverständniserklärung Minijob

Frage 1: Wie schreibe ich eine Einverständniserklärung für einen Minijob?

Um eine Einverständniserklärung für einen Minijob zu schreiben, sollten Sie den Namen des Arbeitnehmers, den Namen des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten, den Lohn und andere relevante Details angeben. Es ist wichtig, dass der Text klar und verständlich ist und keine rechtlichen Bestimmungen oder Rechte des Arbeitnehmers verletzt.

Frage 2: Welche Elemente sollten in eine Einverständniserklärung für einen Minijob einbezogen werden?

In eine Einverständniserklärung für einen Minijob sollten mindestens folgende Elemente einbezogen werden: Name des Arbeitnehmers, Name des Arbeitgebers, Beschreibung der Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Lohn, Dauer des Minijobs und Kündigungsmöglichkeiten.

Frage 3: Welche anderen Fragen sind relevant für eine Einverständniserklärung Minijob?

Andere relevante Fragen könnten sein: Muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge leisten? Welche Regelungen gelten bezüglich des Urlaubsanspruchs? Gibt es eine Probezeit? Wie erfolgt die Abrechnung der Arbeitsstunden?

Frage 4: Was passiert, wenn die Einverständniserklärung nicht unterschrieben wird?

Wenn die Einverständniserklärung für den Minijob nicht unterschrieben wird, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einstellen und der Minijob kann nicht beginnen. Die Einverständniserklärung ist eine rechtliche Voraussetzung für den Minijob.

Frage 5: Gibt es eine maximale Arbeitszeit für einen Minijob?

Ja, für einen Minijob gilt eine maximale Arbeitszeit von 450 Stunden im Jahr oder 48 Stunden im Monat. Diese Grenzen dürfen nicht überschritten werden, da der Minijob sonst den Status als geringfügige Beschäftigung verliert.

Frage 6: Muss ein Minijob beim Finanzamt angegeben werden?

Ja, ein Minijob muss beim Finanzamt angegeben werden. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllen, einschließlich der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.

Frage 7: Kann ein Minijob während der Probezeit gekündigt werden?

Ja, ein Minijob kann während der Probezeit gekündigt werden. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber haben das Recht, den Minijob innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Frage 8: Wer ist für die Abrechnung der Arbeitsstunden beim Minijob zuständig?

Die Abrechnung der Arbeitsstunden beim Minijob ist in der Regel die Verantwortung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer muss jedoch seine Arbeitsstunden dokumentieren und dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.

Frage 9: Besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub bei einem Minijob?

Ja, auch bei einem Minijob besteht grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Allerdings ist der Urlaubsanspruch bei einer geringfügigen Beschäftigung im Verhältnis zur wöchentlichen Arbeitszeit reduziert. Der genaue Anspruch ist im Arbeitsvertrag oder in der Einverständniserklärung festgelegt.

Frage 10: Muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für den Minijob leisten?

Ja, der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge für einen Minijob leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Arbeitsentgelt und wird automatisch vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und an die Sozialversicherungsträger überwiesen.