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Muster und Vorlage für Errichtererklärung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Errichtererklärung

Wir, die unterzeichneten Personen, erklären hiermit feierlich, dass wir als Errichter an der Planung, Konstruktion und Errichtung des folgenden Projekts beteiligt waren:

Name des Projekts: [Projektname]

Adresse des Projekts: [Projektadresse]

Datum des Baubeginns: [Baustartdatum]

Datum der Fertigstellung: [Fertigstellungdatum]

Das Projekt umfasst die Errichtung [Beschreibung des Projekts].

Als Errichter waren wir für folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten verantwortlich:

– Entwicklung eines detaillierten Bauplans

– Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen und Genehmigungen

– Organisation und Koordination von Arbeitskräften und Subunternehmern

– Gewährleistung der Einhaltung aller geltenden Bauvorschriften und -standards

– Überwachung des Baufortschritts und der Qualität

– Abnahme und Inbetriebnahme des Projekts

– Dokumentation aller Aktivitäten und Ergebnisse

Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf das Projekt eingehalten haben. Alle erforderlichen Genehmigungen wurden ordnungsgemäß beantragt und erhalten.

Wir bestätigen auch, dass wir keine Materialien oder Arbeitskräfte verwendet haben, die illegal beschafft oder nicht den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Wir übernehmen die volle Verantwortung für unsere Arbeit und sind bereit, eventuelle Mängel oder Fehler zu korrigieren, falls diese festgestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir als Errichter keine Verantwortung für Schäden oder Verluste übernehmen, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Verwendung des errichteten Projekts entstehen.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, das errichtete Projekt ordnungsgemäß zu warten und jeglichen Schaden oder Verlust zu verhindern, der durch unsachgemäße Verwendung oder Fahrlässigkeit verursacht wird.

Wir bestätigen hiermit die Richtigkeit aller oben genannten Informationen und erklären, dass wir diese Errichtererklärung nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben haben.

______________________ ______________________ _______________________

[Name Errichter 1] [Name Errichter 2] [Name Errichter 3]

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[Unterschrift Errichter 1] [Unterschrift Errichter 2] [Unterschrift Errichter 3]

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[Datum] [Datum] [Datum]

 

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FAQ: Errichtererklärung

Frage 1: Wie schreibt man eine Errichtererklärung?

Um eine Errichtererklärung zu schreiben, sollten einige wichtige Elemente berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, alle relevanten Informationen über das errichtete Objekt anzugeben. Eine klare Beschreibung des Objekts und eine Auflistung der verwendeten Materialien und Techniken sollten enthalten sein. Des Weiteren sollten die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der beteiligten Personen deutlich dargestellt werden.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Errichtererklärung enthalten sein?

In einer Errichtererklärung sollten folgende Elemente enthalten sein:

Objektbeschreibung:
Eine detaillierte Beschreibung des errichteten Objekts.
Verwendete Materialien:
Eine Auflistung der verwendeten Materialien sowie deren Eigenschaften.
Techniken:
Informationen über die verwendeten Techniken und Methoden bei der Errichtung.
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:
Klare Angaben zu den Zuständigkeiten der beteiligten Personen.

Frage 3: Wie unterscheidet sich eine Errichtererklärung von einer Bauanleitung?

Eine Errichtererklärung ist ein rechtliches Dokument, das die ordnungsgemäße Errichtung eines Objekts bestätigt und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien regelt. Eine Bauanleitung hingegen ist eine Anleitung, die Schritt für Schritt erklärt, wie ein Objekt errichtet werden kann.

Frage 4: Wer sollte eine Errichtererklärung erstellen?

Die Errichtererklärung sollte in der Regel von der Person oder Firma erstellt werden, die für die Errichtung des Objekts verantwortlich ist. Dies kann beispielsweise der Bauherr oder ein beauftragter Architekt sein.

Frage 5: Ist eine Errichtererklärung rechtlich bindend?

Ja, eine Errichtererklärung ist rechtlich bindend. Durch die Unterzeichnung der Erklärung bestätigen die beteiligten Parteien, dass das Objekt ordnungsgemäß errichtet wurde und den geltenden Vorschriften und Standards entspricht.

Frage 6: Muss eine Errichtererklärung notariell beglaubigt werden?

Die Notwendigkeit einer notariellen Beglaubigung hängt von den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, um die rechtliche Gültigkeit der Errichtererklärung zu gewährleisten.

Frage 7: Gibt es Vorschriften oder Standards, die in einer Errichtererklärung erwähnt werden müssen?

Ja, in einer Errichtererklärung sollten die geltenden Vorschriften und Standards erwähnt werden, die bei der Errichtung des Objekts eingehalten wurden. Dies kann beispielsweise baurechtliche Vorschriften oder Umweltstandards umfassen.

Frage 8: Sind Änderungen oder Anpassungen einer Errichtererklärung möglich?

Ja, Änderungen oder Anpassungen einer Errichtererklärung sind möglich, sofern alle beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Es sollte jedoch beachtet werden, dass solche Änderungen schriftlich festgehalten und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden müssen.

Frage 9: Wie lange bleibt eine Errichtererklärung gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer Errichtererklärung kann je nach rechtlicher Bestimmung und Art des errichteten Objekts variieren. In vielen Fällen bleibt sie für die Dauer der Nutzung des Objekts gültig.

Frage 10: Wo wird eine Errichtererklärung eingereicht?

Eine Errichtererklärung wird in der Regel bei den zuständigen Behörden oder Genehmigungsstellen eingereicht. Diese Stellen sind für die Überprüfung und Genehmigung der Errichtung des Objekts zuständig.