Festhaltenserklärung Aüg



Vordruck

Festhaltenserklärung Aüg

Ich, [Ihr Name], erklären hiermit feierlich und verbindlich, dass ich die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Aüg) vollständig verstehe, ihnen zustimme und sie in meiner Tätigkeit als Arbeitnehmerüberlassung beachten werde.

Als Teil dieser Festhaltenserklärung erkläre ich mich dazu bereit, folgende Elemente und Teile des Aüg umzusetzen:

Ich akzeptiere den Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß § 8 Aüg. Das bedeutet, dass ich als Arbeitnehmerüberlassungnehmer (ANÜ) sowie meine Kollegen mit unbefristeten Arbeitsverträgen bei meinem Arbeitgeber gleich behandelt werden müssen. Jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale ist unzulässig.

Ich verpflichte mich dazu, die Vorschriften des Arbeitsschutzes gemäß § 12 Aüg einzuhalten. Das umfasst unter anderem die Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, das Tragen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen.

Ich bin mir bewusst, dass mein Entgelt beim Einsatz in einem Entleiherbetrieb mindestens dem Entgelt entsprechen muss, das vergleichbare Stammarbeitnehmer desselben Betriebs erhalten. Gemäß § 8 Abs. 4 Aüg habe ich Anspruch auf Equal Pay.

Ich weiß, dass der Einsatz bei einem Entleiherbetrieb gemäß § 1 Abs. 1b Aüg auf 18 Monate begrenzt ist. Sollte der Einsatz länger als 18 Monate dauern, muss mir ein Festanstellungsangebot vom Entleiherbetrieb gemacht werden.

Ich erkläre mich dazu bereit, meinen hauptsächlichen Arbeitsplatz beim Verleiher und nicht beim Entleiher zu haben, wie es gemäß § 1 Abs. 1a Aüg vorgesehen ist.

Ich bin mir bewusst, dass der Verleiher dazu verpflichtet ist, mich über wesentliche Arbeitsbedingungen, die beim Entleiher gelten, zu informieren, wie es in § 11 Aüg festgelegt ist. Ich werde diese Informationen vor Beginn meines Einsatzes beim Entleiher erhalten.

Ich akzeptiere, dass der Verleiher für meine gesetzlichen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis haftet, sofern ich diese nicht gegenüber dem Entleiher geltend machen kann, wie es in § 9 Aüg vorgesehen ist.

Ich verpflichte mich dazu, vertrauliche Informationen, die ich während meiner Arbeit im Entleiherbetrieb erhalten habe, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Ich versichere, dass ich die oben genannten Bestimmungen des Aüg verstanden habe und mich dazu verpflichte, sie in meiner Arbeit als Arbeitnehmerüberlassung einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen bin ich mir bewusst, dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.

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Ort, Datum Unterschrift des Arbeitnehmers


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Wie formuliere ich eine Festhaltenserklärung Aüg

Festhaltenserklärung Aüg Formuliere

Wie formuliere ich eine Festhaltenserklärung Aüg?

Eine Festhaltenserklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AüG). Sie dient dazu, den Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Unternehmen zu regeln und rechtlich abzusichern. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine 10-stufige Anleitung zur korrekten Formulierung einer Festhaltenserklärung nach dem AüG.

  1. Prüfen Sie die Rechtsgrundlage: Bevor Sie mit der Formulierung der Festhaltenserklärung beginnen, sollten Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz informieren. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter das AüG fällt und welche Anforderungen für eine Festhaltenserklärung gelten.
  2. Definieren Sie die Parteien: Geben Sie in der Festhaltenserklärung die Namen und vollständige Anschrift des Verleihers (das Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer bereitstellt) und des Entleihers (das Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer einsetzt) an.
  3. Beschreiben Sie den Einsatz: Legen Sie genau fest, für welchen Zeitraum und zu welchem Zweck der Leiharbeitnehmer eingesetzt wird. Beschreiben Sie die genauen Aufgaben, die der Leiharbeitnehmer im Unternehmen des Entleihers übernehmen soll.
  4. Regeln Sie die Arbeitszeit: Bestimmen Sie die wöchentlichen Arbeitsstunden des Leiharbeitnehmers. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitregelung und eventuelle tarifliche Vereinbarungen.
  5. Vergüten Sie die Arbeit: Legen Sie fest, wie der Leiharbeitnehmer entlohnt wird. Geben Sie den Stundenlohn oder das monatliche Gehalt an und klären Sie, wer für die Auszahlung des Entgelts verantwortlich ist.
  6. Regeln Sie Arbeits- und Urlaubszeiten: Vereinbaren Sie die Urlaubsregelung und klären Sie, ob der Leiharbeitnehmer die gleichen Feiertage hat wie die festangestellten Mitarbeiter des Entleihers.
  7. Definieren Sie die Kündigungsfrist: Legen Sie fest, welche Kündigungsfrist für beide Parteien gilt. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Regelungen und eventuelle tarifliche Vereinbarungen.
  8. Regeln Sie den Arbeitsschutz: Stellen Sie sicher, dass der Leiharbeitnehmer die gleichen Arbeitsschutzbestimmungen wie die festangestellten Mitarbeiter des Entleihers erhält. Insbesondere sollten Sie auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften achten.
  9. Legen Sie den Datenschutz fest: Klären Sie, welche Daten über den Leiharbeitnehmer erhoben und verarbeitet werden dürfen und wie diese Daten geschützt werden müssen. Beachten Sie dabei die aktuellen Datenschutzbestimmungen.
  10. Schließen Sie mit Unterschriften ab: Setzen Sie am Ende der Festhaltenserklärung die Unterschriften des Verleihers und des Entleihers. Dadurch wird die Vereinbarung rechtskräftig und bindend.

Fazit:

Die Formulierung einer Festhaltenserklärung AüG erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und der Anforderungen, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt sind. Mit unserer 10-stufigen Anleitung können Sie sicherstellen, dass Ihre Festhaltenserklärung alle erforderlichen Komponenten enthält und rechtsgültig ist. Beachten Sie jedoch, dass dieser Text nur als allgemeine Anleitung dient und keine rechtliche Beratung ersetzen kann. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.


FAQ: Festhaltenserklärung Aüg

Frage 1: Wie soll ich die Festhaltenserklärung Aüg schreiben?
Antwort: Die Festhaltenserklärung Aüg sollte in schriftlicher Form verfasst werden und alle relevanten Informationen enthalten.
Frage 2: Welche Elemente müssen in der Festhaltenserklärung Aüg enthalten sein?
Antwort: Die Festhaltenserklärung Aüg muss den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers sowie des Entleihers enthalten. Außerdem müssen der Name des Arbeitnehmers und der Zeitraum, für den die Festhaltenserklärung gilt, angegeben werden.
Frage 3: Wie lange ist die Festhaltenserklärung Aüg gültig?
Antwort: Die Festhaltenserklärung Aüg ist in der Regel für die Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags gültig.
Frage 4: Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Festhaltenserklärung Aüg nicht einhält?
Antwort: Der Arbeitgeber kann bei Verstoß gegen die Festhaltenserklärung Aüg mit rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen oder dem Verlust seiner Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung rechnen.
Frage 5: Muss die Festhaltenserklärung Aüg schriftlich vorliegen?
Antwort: Ja, die Festhaltenserklärung Aüg muss in schriftlicher Form vorliegen, um gültig zu sein.
Frage 6: Wie sollte ich die Festhaltenserklärung Aüg an den Arbeitnehmer übergeben?
Antwort: Die Festhaltenserklärung Aüg sollte dem Arbeitnehmer sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form (z. B. per E-Mail) übergeben werden.
Frage 7: Welche Konsequenzen hat es, wenn die Festhaltenserklärung Aüg nicht eingehalten wird?
Antwort: Bei Nichteinhaltung der Festhaltenserklärung Aüg können dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Sanktionen drohen.
Frage 8: Sollte die Festhaltenserklärung Aüg vor Arbeitsbeginn unterschrieben sein?
Antwort: Idealwerweise sollte die Festhaltenserklärung Aüg vor Arbeitsbeginn vom Arbeitnehmer unterschrieben sein.
Frage 9: Welche weiteren Dokumente sollten gemeinsam mit der Festhaltenserklärung Aüg übergeben werden?
Antwort: Weitere Dokumente, die gemeinsam mit der Festhaltenserklärung Aüg übergeben werden sollten, umfassen den Arbeitsvertrag, den Entleihvertrag und den Tarifvertrag.
Frage 10: Wann ist eine Festhaltenserklärung Aüg notwendig?
Antwort: Eine Festhaltenserklärung Aüg ist immer dann notwendig, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend an einen anderen Arbeitgeber ausgeliehen wird.