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Vorlage-Muster für Lieferantenerklärung Schweiz zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Lieferantenerklärung Schweiz

Die vorliegende Lieferantenerklärung dient zur Bestätigung, dass das Unternehmen [Name des Unternehmens] mit Sitz in [Adresse des Unternehmens] die rechtlichen Bestimmungen für den Export von Waren in die Schweiz erfüllt. Hiermit erklären wir feierlich und verbindlich:

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen:

Name des Unternehmens: [Name des Unternehmens]

Adresse des Unternehmens: [Adresse des Unternehmens]

Steuernummer: [Steuernummer des Unternehmens]

Ansprechpartner: [Name des Ansprechpartners]

2. Verpflichtungen des Lieferanten:

2.1: Wir bestätigen, dass alle von uns exportierten Waren den geltenden gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz entsprechen. Dies umfasst insbesondere alle einschlägigen technischen Standards und Normen.

2.2: Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen für den Export in die Schweiz vorliegen und alle zollrechtlichen Verpflichtungen erfüllt sind.

2.3: Wir garantieren, dass unsere Waren frei von Substanzen sind, die gemäß den schweizerischen Vorschriften verboten oder eingeschränkt sind, einschließlich gefährlicher Stoffe und Schadstoffe.

2.4: Wir verpflichten uns, alle erforderlichen Dokumente für den Export in die Schweiz bereitzustellen, einschließlich Rechnungen, Packlisten und einer korrekten Warenbeschreibung.

3. Qualitätssicherung:

3.1: Wir gewährleisten, dass unsere Produkte den schweizerischen Qualitätsstandards entsprechen und allen erforderlichen Zertifizierungen und Prüfungen unterzogen wurden.

3.2: Wir verfügen über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem, das sicherstellt, dass unsere Produkte den Kundenanforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

4. Rückverfolgbarkeit:

4.1: Wir können die Herkunft unserer Produkte nachweisen und alle Informationen über die verwendeten Materialien und den Herstellungsprozess bereitstellen.

4.2: Im Falle von Rückrufaktionen oder Qualitätsproblemen sind wir in der Lage, die betroffenen Produkte schnell und effektiv zurückzurufen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

5. Datenschutz:

5.1: Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten gemäß den schweizerischen Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

5.2: Wir stellen sicher, dass alle personenbezogenen Daten sicher verwaltet und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

6. Zeitrahmen:

6.1: Diese Lieferantenerklärung gilt ab dem [Datum] und bleibt gültig, solange wir in die Schweiz exportieren.

7. Schlussbestimmungen:

7.1: Diese Lieferantenerklärung unterliegt den schweizerischen Gesetzen und ist bindend für das Unternehmen [Name des Unternehmens].

7.2: Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferantenerklärung bedürfen der schriftlichen Form.

7.3: Sollte eine Bestimmung dieser Lieferantenerklärung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

7.4: Diese Lieferantenerklärung kann in deutscher, französischer oder italienischer Sprache vorliegen. Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Version maßgebend.

7.5: Diese Lieferantenerklärung wurde von den dazu bevollmächtigten Personen unterzeichnet und ist gültig für den Export von Waren in die Schweiz.

Unterschrift: ________________________

Datum: ________________________

 

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FAQ: Lieferantenerklärung Schweiz

Frage 1:
Wie fülle ich eine Lieferantenerklärung für die Schweiz richtig aus?

Antwort:
Um eine Lieferantenerklärung für die Schweiz korrekt auszufüllen, sollten Sie die folgenden Informationen bereitstellen: […]

Frage 2:
Welche Elemente müssen in einer Lieferantenerklärung für die Schweiz enthalten sein?

Antwort:
In einer Lieferantenerklärung für die Schweiz sollten Sie folgende Elemente einbeziehen: […]

Frage 3:
Gibt es bestimmte Vorschriften, wie man eine Lieferantenerklärung für die Schweiz schreibt?

Antwort:
Es gibt keine spezifischen Vorschriften für die formelle Gestaltung einer Lieferantenerklärung für die Schweiz. Jedoch gibt es einige allgemeine Richtlinien, die beachtet werden sollten: […]

Frage 4:
Wie lange ist eine Lieferantenerklärung für die Schweiz gültig?

Antwort:
Eine Lieferantenerklärung für die Schweiz ist in der Regel ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue Erklärung ausgestellt werden.

Frage 5:
Müssen auch Einzelhändler eine Lieferantenerklärung für die Schweiz ausfüllen?

Antwort:
Nein, Lieferantenerklärungen für die Schweiz müssen nur von Lieferanten oder Herstellern ausgefüllt werden, die Waren an schweizerische Abnehmer liefern.

Frage 6:
Können elektronische Lieferantenerklärungen für die Schweiz akzeptiert werden?

Antwort:
Ja, elektronische Lieferantenerklärungen für die Schweiz können in der Regel akzeptiert werden, solange sie digital signiert sind und den erforderlichen Angaben entsprechen.

Frage 7:
Wer ist für die Prüfung der Lieferantenerklärungen in der Schweiz zuständig?

Antwort:
In der Schweiz ist das Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) für die Prüfung der Lieferantenerklärungen zuständig.

Frage 8:
Gibt es ähnliche Dokumente wie die Lieferantenerklärung in anderen Ländern?

Antwort:
Ja, es gibt ähnliche Dokumente wie die Lieferantenerklärung in anderen Ländern, zum Beispiel die Ursprungserklärung oder Supplier’s Declaration of Origin (SDO).

Frage 9:
Gilt eine Lieferantenerklärung für die Schweiz auch für andere EWR-Länder?

Antwort:
Nein, eine Lieferantenerklärung für die Schweiz gilt nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Für Lieferungen in andere EWR-Länder müssen separate Erklärungen ausgestellt werden.

Frage 10:
Was sind die Konsequenzen bei falschen Angaben in einer Lieferantenerklärung für die Schweiz?

Antwort:
Falsche Angaben in einer Lieferantenerklärung für die Schweiz können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Strafen oder der Verlust von Zollvorteilen.