Muster-Vorlage für Mieterhöhungserklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format
Sehr geehrte/r [Vor- und Nachname des Mieters],
hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 558 Abs. 1 BGB schriftlich mit, dass wir beabsichtigen, die Miete für Ihre Wohnung in der [Adresse der Wohnung] zu erhöhen.
Die bisherige Nettokaltmiete beträgt EUR [alte Miete] pro Monat und wurde zuletzt am [Datum der letzten Mieterhöhung] erhöht.
Nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der örtlichen Vergleichsmieten sowie der aktuellen Marktsituation sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist.
Aufgrund der oben genannten Faktoren erhöhen wir die Miete ab dem [Datum der beabsichtigten Mieterhöhung] um [Erhöhungsbetrag in Euro oder Prozent] auf eine Nettokaltmiete von EUR [neue Miete] pro Monat.
Diese Mieterhöhung ist folglich rechtens und wir bitten Sie, die neue Miete ab dem angegebenen Erhöhungsdatum zu entrichten. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf das folgende Konto:
[Bankverbindung des Vermieters]Sollten Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sein, steht Ihnen das Recht zu, innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt dieses Schreibens Widerspruch einzulegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerspruch schriftlich erfolgen muss und begründet sein sollte. Unterlassen Sie einen Widerspruch, so gilt die Mieterhöhung als akzeptiert und wir erwarten die pünktliche Zahlung der neuen Miete.
Sollten Sie Fragen oder Anliegen zur Mieterhöhung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vor- und Nachname des Vermieters] [Kontaktdaten des Vermieters]
Erstellen Öffnen – Mieterhöhungserklärung | Vordruck: Muster Vorlage
FAQ: Mieterhöhungserklärung
- Frage 1: Wie schreibe ich eine Mieterhöhungserklärung?
- Die Mieterhöhungserklärung sollte schriftlich formuliert, alle relevanten Informationen enthalten und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den Mieter verschickt werden.
- Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Mieterhöhungserklärung enthalten sein?
- In der Mieterhöhungserklärung sollten der aktuelle Mietpreis, der neue Mietpreis, die Begründung für die Mieterhöhung und der Zeitpunkt, ab dem die Mieterhöhung gelten soll, angegeben werden.
- Frage 3: Muss ich eine Begründung für die Mieterhöhung angeben?
- Ja, gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss die Mieterhöhung begründet werden, zum Beispiel aufgrund gestiegener Betriebskosten oder Modernisierungsmaßnahmen.
- Frage 4: Wie viel kann ich die Miete erhöhen?
- Die Höhe der Mieteerhöhung ist gesetzlich begrenzt und kann je nach Region unterschiedlich sein. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
- Frage 5: Welche Frist muss ich für die Mieterhöhung einhalten?
- Die Frist für die Mieterhöhung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Informieren Sie sich über die geltenden Fristen in Ihrer Region.
- Frage 6: Wie reagiert ein Mieter auf eine Mieterhöhungserklärung?
- Ein Mieter kann der Mieterhöhung schriftlich widersprechen, wenn die Mieterhöhung nicht rechtmäßig ist oder die Begründung nicht ausreichend ist.
- Frage 7: Kann ich die Miete erhöhen, wenn ich Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt habe?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Vermieter die Miete nach Modernisierungsmaßnahmen erhöhen. Die Erhöhung muss jedoch gerechtfertigt und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
- Frage 8: Gibt es Ausnahmen von der Mietpreisbegrenzung?
- Ja, in bestimmten Fällen können Vermieter von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen sein, zum Beispiel bei Neubauten oder umfangreichen Modernisierungen.
- Frage 9: Kann ich die Miete auch während der laufenden Mietdauer erhöhen?
- Ja, eine Mieterhöhung ist auch während der laufenden Mietdauer möglich, jedoch müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllt sein und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Frage 10: Was kann ich tun, wenn der Mieter der Mieterhöhung widerspricht?
- Wenn der Mieter der Mieterhöhung widerspricht, können Sie als Vermieter eine Einigung versuchen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.