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Öffnungsklausel Teilungserklärung

Die vorliegende Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer der in diesem Gebäude befindlichen Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das gemeinschaftliche Miteinander und die Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen in unserem Wohngebäude.

Präambel

Unterzeichnet von den Betreibern des Gebäudes, den Eigentümern der einzelnen Einheiten, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, haben wir uns auf die nachfolgenden Bestimmungen und Regeln geeinigt, um die ordnungsgemäße Verwaltung und den dauerhaften Werterhalt der Wohnanlage sicherzustellen.

§1 Gegenstand der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die einzelnen Wohn- und Gewerbeeinheiten und legt fest, welche Teile des Gebäudes privat genutzt und welche gemeinschaftlich genutzt werden. Sie erstreckt sich auch auf die gemeinschaftlichen Außenflächen wie Gärten, Wege und Parkplätze.

§2 Rechte und Pflichten der Eigentümer

Jeder Eigentümer ist berechtigt, seine Einheit gemäß den Vorgaben dieser Teilungserklärung zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist er jedoch verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Eigentümer zu nehmen und die gemeinschaftlichen Regeln einzuhalten.

§3 Verwaltung und Instandhaltung

Die Verwaltung der Wohnanlage obliegt einer vom Verwaltungsbeirat ausgewählten Verwaltungsgesellschaft. Diese ist für die ordnungsgemäße Instandhaltung der gemeinschaftlichen Flächen sowie die Erhebung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage zuständig.

§4 Gemeinschaftliche Nutzung

Die gemeinschaftlichen Flächen wie beispielsweise der Garten, der Spielplatz und der Waschraum stehen allen Eigentümern und Mietern zur Verfügung. Die Nutzung darf jedoch nicht die Rechte und Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigen.

§5 Sondernutzungsrechte

Bestimmte Bereiche oder Einrichtungen können als Sondernutzungsrechte einzelnen Eigentümern zugewiesen werden, solange dadurch keine Nachteile für die Gemeinschaft entstehen.

§6 Regelungen zu Tierhaltung und Lärm

Um das gegenseitige Wohl und die Ruhe in der Wohnanlage zu gewährleisten, gelten bestimmte Regelungen zur Tierhaltung und zum Lärmschutz. Haustiere sind erlaubt, sofern sie keine Belästigung für andere Bewohner darstellen.

§7 Regelungen zu baulichen Veränderungen

Beabsichtigt ein Eigentümer bauliche Veränderungen an seiner Einheit vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung der anderen Eigentümer und der Verwaltungsgesellschaft. Diese Zustimmung darf nur aus berechtigten Gründen verweigert werden.

§8 Regelungen zu Versammlungen und Beschlussfassung

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Wohnanlage. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern nicht anders festgelegt.

§9 Sonstige Bestimmungen

In Ergänzung zu dieser Teilungserklärung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes sowie andere für das Gemeinschaftseigentum relevanten Gesetze und Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

Diese Teilungserklärung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und ist bindend für alle Eigentümer. Das Wohngebäude ist nach dem Prinzip der Gemeinschaftlichkeit zu nutzen und zu pflegen, um das harmonische Zusammenleben aller Bewohner zu gewährleisten.

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Unterschrift

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Ort, Datum

 

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FAQ: Öffnungsklausel Teilungserklärung

Frage 1: Was ist eine Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung?

Antwort 1: Eine Öffnungsklausel ist eine Bestimmung in einer Teilungserklärung, die es den Eigentümern erlaubt, gewisse Regelungen individuell anzupassen oder abzuändern.

Frage 2: Warum ist eine Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung wichtig?

Antwort 2: Eine Öffnungsklausel ermöglicht den Eigentümern eine gewisse Flexibilität, um die Teilungserklärung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und somit Konflikte oder Probleme zu vermeiden.

Frage 3: Wie schreibt man eine Öffnungsklausel in eine Teilungserklärung?

Antwort 3: Eine Öffnungsklausel sollte klar und präzise formuliert sein und alle relevanten Punkte abdecken, die die Eigentümer individuell anpassen können.

Frage 4: Welche Elemente sollten in einer Öffnungsklausel enthalten sein?

Antwort 4: Eine Öffnungsklausel kann verschiedene Elemente enthalten, wie beispielsweise Regelungen zu baulichen Veränderungen, Nutzungszwecken oder Gemeinschaftsanlagen.

Frage 5: Gibt es bestimmte rechtliche Vorgaben für eine Öffnungsklausel?

Antwort 5: Ja, es gibt rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Öffnungsklausel den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Frage 6: Können Eigentümer die Öffnungsklausel missbrauchen?

Antwort 6: Ja, es besteht die Möglichkeit, dass Eigentümer die Öffnungsklausel missbrauchen. Daher ist es wichtig, klare Regeln und Grenzen in der Teilungserklärung festzulegen.

Frage 7: Wie kann man Missbrauch der Öffnungsklausel verhindern?

Antwort 7: Der Missbrauch der Öffnungsklausel kann durch klare Formulierungen, Zustimmung der Mehrheit oder durch Einschränkungen in der Teilungserklärung verhindert werden.

Frage 8: Wie oft kann eine Öffnungsklausel geändert werden?

Antwort 8: Die Änderung einer Öffnungsklausel kann je nach Regelung in der Teilungserklärung verschiedene Voraussetzungen und Verfahrensweisen erfordern.

Frage 9: Kann eine Öffnungsklausel rückwirkend geändert werden?

Antwort 9: Eine rückwirkende Änderung einer Öffnungsklausel ist in den meisten Fällen nicht möglich. Änderungen gelten in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung.

Frage 10: Wie kann man als Eigentümer Einfluss auf die Öffnungsklausel nehmen?

Antwort 10: Als Eigentümer kann man Einfluss auf die Öffnungsklausel nehmen, indem man aktiv an der Erstellung oder Änderung der Teilungserklärung mitwirkt und bei Eigentümerversammlungen seine Stimme abgibt.