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Vorlage-Muster für Sorgerechtserklärung Notar zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Sorgerechtserklärung Notar

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], mit der Staatsangehörigkeit [Staatsangehörigkeit] und der Anschrift [Anschrift], erkläre hiermit meine Zustimmung zur Übertragung des Sorgerechts für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], an [Name des anderen Elternteils], geboren am [Geburtsdatum des anderen Elternteils], mit der Anschrift [Anschrift des anderen Elternteils].

Wir haben uns in gegenseitigem Einvernehmen für diese Lösung entschieden und sind der festen Überzeugung, dass dies im besten Interesse unseres Kindes ist. Wir sind uns bewusst, dass das gemeinsame Sorgerecht unserem Kind Stabilität, Kontinuität und Sicherheit bietet.

Als Eltern sind wir uns einig, dass wir weiterhin bereit sind, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, die das Wohl unseres Kindes betreffen. Wir werden uns regelmäßig austauschen und die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung unseres Kindes teilen.

Wir sind uns einig, dass das gemeinsame Sorgerecht die rechtlichen und moralischen Verantwortungen beinhaltet, die mit der Elternschaft einhergehen. Wir verpflichten uns, gemeinsam für das Wohl unseres Kindes zu sorgen, es zu unterstützen und zu schützen.

Wir sind uns bewusst, dass das Sorgerecht nicht nur die elterlichen Rechte, sondern auch die Pflichten beinhaltet. Wir werden beide aktiv an der Erziehung unseres Kindes teilnehmen und dafür sorgen, dass es eine liebevolle und unterstützende Umgebung hat.

Wir sind uns auch einig, dass wir auf faire und angemessene Weise entscheiden, wie wir die Betreuungszeit aufteilen und wie wir wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Ausbildung, Gesundheit und das allgemeine Wohl unseres Kindes treffen.

Wir werden unser Bestes tun, um Konflikte friedlich zu lösen und unser Kind vor unnötigem Stress oder Konfrontationen zu schützen. Wir sind bereit, bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für unser Kind zu finden.

Wir stellen sicher, dass das Wohl unseres Kindes an erster Stelle steht und dass wir seine Bedürfnisse und Interessen stets berücksichtigen. Wir werden seine Privatsphäre schützen und seine Meinung in Entscheidungsprozessen respektieren, soweit dies altersgerecht möglich ist.

Wir sind uns bewusst, dass das Sorgerecht eine rechtliche Vereinbarung ist und unterliegen den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Wir werden alle erforderlichen Dokumente und Formulare ausfüllen und die notwendigen Schritte unternehmen, um das Sorgerecht formell zu übertragen.

Wir bestätigen, dass wir diese Erklärung freiwillig und aus eigenem Willen abgeben und dass unsere Unterschriften unten den Inhalt dieser Vereinbarung bestätigen.

_________________________ _________________________

[Vorname Nachname] [Name des anderen Elternteils]

Datum: [Datum]

Ort: [Ort]

Notar

Hinweis: Diese Mustererklärung dient ausschließlich zu Informationszwecken und sollte nicht als rechtliche Beratung angesehen werden. Im Falle einer rechtlichen Angelegenheit empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

 

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Im Folgenden finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen zur Sorgerechtserklärung beim Notar:

Frage 1: Wie gelingt die Sorgerechtserklärung beim Notar?

Die Sorgerechtserklärung kann beim Notar durchgeführt werden. Hierfür ist es notwendig, einen Termin beim Notar zu vereinbaren und die erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Frage 2: Welche Unterlagen werden für die Sorgerechtserklärung benötigt?

Die benötigten Unterlagen können je nach individuellen Umständen variieren. In der Regel werden jedoch die Geburtsurkunden des Kindes sowie die Ausweise der Sorgeberechtigten benötigt.

Frage 3: Ist die Anwesenheit beider Elternteile beim Notartermin erforderlich?

Ja, in der Regel sollten beide Elternteile beim Notartermin anwesend sein. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn ein Elternteil beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist.

Frage 4: Wie lange dauert die Sorgerechtserklärung beim Notar?

Die Dauer der Sorgerechtserklärung beim Notar kann variieren. In der Regel sollte man jedoch mit einer halben bis einer Stunde rechnen.

Frage 5: Was kostet die Sorgerechtserklärung beim Notar?

Die Kosten für die Sorgerechtserklärung beim Notar sind gesetzlich geregelt. In der Regel belaufen sie sich auf ca. 50-100 Euro.

Frage 6: Kann die Sorgerechtserklärung auch anderweitig durchgeführt werden?

Ja, die Sorgerechtserklärung kann auch beim Jugendamt oder beim Amtsgericht durchgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorab über die jeweiligen Voraussetzungen und Kosten zu informieren.

Frage 7: Können auch Großeltern die Sorgerechtserklärung beim Notar abgeben?

Ja, auch Großeltern können die Sorgerechtserklärung beim Notar abgeben, sofern dies im besten Interesse des Kindes liegt und die Sorgeberechtigten dem zustimmen.

Frage 8: Ist eine Sorgerechtserklärung beim Notar rechtlich bindend?

Ja, die Sorgerechtserklärung beim Notar ist rechtlich bindend und hat dieselbe Gültigkeit wie eine Entscheidung des Familiengerichts.

Frage 9: Kann die Sorgerechtserklärung beim Notar rückgängig gemacht werden?

Ja, die Sorgerechtserklärung beim Notar kann grundsätzlich rückgängig gemacht werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und eventuell eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Frage 10: Ist es möglich, die Sorgerechtserklärung auch nach der Geburt des Kindes abzugeben?

Ja, die Sorgerechtserklärung kann auch nach der Geburt des Kindes abgegeben werden. Es ist jedoch ratsam, dies möglichst zeitnah zu erledigen.

Zusammenfassung:
– Sorgerechtserklärung kann beim Notar durchgeführt werden
– Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunden, Ausweise
– Anwesenheit beider Elternteile empfohlen
– Dauer: ca. 30-60 Minuten
– Kosten: ca. 50-100 Euro
– Alternativen: Jugendamt, Amtsgericht
– Großeltern können ebenfalls Sorgerechtserklärung abgeben
– Sorgerechtserklärung ist rechtlich bindend
– Rückgängigmachung möglich, aber mit bestimmten Voraussetzungen
– Sorgerechtserklärung auch nach der Geburt möglich

FAQ: Sorgerechtserklärung Notar