Muster und Vorlage für Teilungserklärung Eigentumswohnung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format
Teilungserklärung Eigentumswohnung
Die vorliegende Teilungserklärung regelt das gemeinschaftliche Eigentum und die Nutzung der Eigentumswohnungen innerhalb der Wohnanlage. Sie dient zur Klarstellung der Rechte und Pflichten der Eigentümer und zur Sicherung eines harmonischen Zusammenlebens.
1.1 Die Wohnanlage besteht aus insgesamt 50 Eigentumswohnungen, die auf mehrere Gebäude verteilt sind.
1.2 Jede Eigentumswohnung ist durch einen eigenen Grundbuchauszug nachgewiesen und hat eindeutige Bezeichnung und Nummerierung.
1.3 Die Nutzung der Eigentumswohnungen ist ausschließlich zu Wohnzwecken bestimmt. Jegliche gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
2.1 Die gemeinschaftlichen Flächen umfassen das Grundstück, die Wege, die Grünanlagen sowie alle gemeinschaftlich genutzten Räume wie Aufzüge, Flure, Treppenhäuser, Waschküchen etc.
2.2 Die Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen werden von den Eigentümern anteilig getragen.
2.3 Die Gemeinschaftsflächen dürfen von allen Eigentümern und deren Familienangehörigen genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln, um Beschädigungen zu vermeiden.
3.1 Die Verwaltung der Wohnanlage wird durch einen Verwalter durchgeführt, der von der Eigentümergemeinschaft bestimmt wird.
3.2 Der Verwaltungsbeirat besteht aus mindestens drei Eigentümern, die von der Eigentümergemeinschaft gewählt werden. Er hat beratende Funktion und unterstützt den Verwalter bei seinen Aufgaben.
3.3 Veränderungen an der Wohnanlage, die über gewöhnliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
4.1 Jede Eigentumswohnung besteht aus einem Sondereigentum und einem ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum.
4.2 Das Sondereigentum umfasst die Wohnung samt Zubehör und eventuell zugehörige Kellerräume sowie Stellplätze.
4.3 Das Gemeinschaftseigentum umfasst die gemeinschaftlichen Flächen, die Haustechnik, die Außenanlagen und alle weiteren Bestandteile, die von allen Eigentümern genutzt werden.
5.1 Jeder Eigentümer ist für die ordnungsgemäße Nutzung und Instandhaltung seines Sondereigentums verantwortlich.
5.2 Die Kosten für Reparaturen und Instandsetzungen am Sondereigentum trägt der betreffende Eigentümer.
5.3 Die Eigentümergemeinschaft ist verantwortlich für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Die anfallenden Kosten werden auf die Eigentümer umgelegt.
6.1 Es gilt eine gemeinschaftlich beschlossene Hausordnung, die von allen Eigentümern einzuhalten ist.
6.2 Die Hausordnung regelt unter anderem Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Müllentsorgung, Wäscheaufhängung und Tierhaltung.
6.3 Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Eigentümergemeinschaft angemessene Sanktionen verhängen.
7.1 Änderungen dieser Teilungserklärung können nur von der Eigentümergemeinschaft in einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung beschlossen werden.
7.2 Änderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Eigentümergemeinschaft.
7.3 Änderungen der Teilungserklärung werden im Grundbuch eingetragen und sind damit rechtskräftig.
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung in dieser Wohnanlage erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den Bestimmungen dieser Teilungserklärung.
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FAQ: Teilungserklärung Eigentumswohnung
Frage 1:
Wie schreibt man eine Teilungserklärung für eine Eigentumswohnung?
Antwort: Eine Teilungserklärung für eine Eigentumswohnung kann von einem Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht erstellt werden.
Frage 2:
Welche Elemente sollten in einer Teilungserklärung enthalten sein?
Antwort: Eine Teilungserklärung sollte unter anderem Angaben über die Aufteilung der einzelnen Wohnungen, die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes und die Verteilung der Kosten enthalten.
Frage 3:
Wer ist für die Erstellung einer Teilungserklärung verantwortlich?
Antwort: In der Regel ist der Bauträger oder Verkäufer einer Wohnanlage für die Erstellung der Teilungserklärung verantwortlich.
Frage 4:
Gibt es Vorschriften, die bei der Erstellung einer Teilungserklärung beachtet werden müssen?
Antwort: Ja, die Erstellung einer Teilungserklärung unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben und muss den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entsprechen.
Frage 5:
Was passiert, wenn in der Teilungserklärung Fehler enthalten sind?
Antwort: Fehler in der Teilungserklärung können zu rechtlichen Problemen führen. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu konsultieren, um etwaige Fehler zu korrigieren.
Frage 6:
Können Eigentümer einer Wohnung Änderungen an der Teilungserklärung vornehmen?
Antwort: Änderungen an der Teilungserklärung können durch eine Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft vorgenommen werden. Ein Notar muss diese Änderungen beurkunden.
Frage 7:
Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer gemäß der Teilungserklärung?
Antwort: Die Teilungserklärung legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer, wie beispielsweise die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und die Verteilung der Kosten, fest.
Frage 8:
Gibt es eine Frist, innerhalb der die Teilungserklärung erstellt werden muss?
Antwort: Ja, die Teilungserklärung muss innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt und beim Grundbuchamt eingetragen werden.
Frage 9:
Was ist der Unterschied zwischen einer Teilungserklärung und einer Teilungserklärung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Antwort: Eine Teilungserklärung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass die einzelnen Wohnungen als eigene Einheiten betrachtet werden können. Dies ist beispielsweise für den Verkauf von einzelnen Wohnungen wichtig.
Frage 10:
Müssen hausgeldpflichtige Eigentümer eine Teilungserklärung erstellen?
Antwort: Ja, hausgeldpflichtige Eigentümer müssen in der Regel eine Teilungserklärung erstellen lassen. Diese dient dazu, die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft festzulegen.