Öffnen – Verzichtserklärung Ehrenamtspauschale | Vordruck Vorlage Muster

Vorlage und Muster für Verzichtserklärung Ehrenamtspauschale zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Hiermit erkläre ich, [Vorname Nachname], wohnhaft in [Adresse], dass ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit bei [Organisation/ Verein/ Institution] auf die Inanspruchnahme der Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG verzichte.

Mir ist bewusst, dass ich aufgrund dieses Verzichts keine steuerliche Begünstigung in Form der ehrenamtlichen Tätigkeit geltend machen kann und dadurch keine steuerliche Ermäßigung meiner Einkommenssteuerzahlungen erhalte.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dieser Verzicht aus freien Stücken erfolgt und mir keinerlei Gegenleistung für meine ehrenamtliche Tätigkeit in Aussicht gestellt wurde.

Des Weiteren erkläre ich hiermit, dass ich über die steuerlichen Konsequenzen dieses Verzichts informiert bin und keine Ansprüche gegenüber [Organisation/ Verein/ Institution] geltend machen werde, sollten sich nachträglich steuerliche Nachteile ergeben.

Ich bestätige zudem, dass ich meine ehrenamtliche Tätigkeit bei [Organisation/ Verein/ Institution] mit größter Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein ausüben werde.

Ist meine Tätigkeit verbunden mit eventuellen Kosten oder Ausgaben, so trage ich diese selbst und werde keine Erstattung von [Organisation/ Verein/ Institution] beantragen.

Ich versichere, dass ich die angegebenen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe und im Falle von Änderungen oder Kündigung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit umgehend [Organisation/ Verein/ Institution] darüber informieren werde.

Diese Verzichtserklärung tritt ab dem [Datum] in Kraft und bleibt solange gültig, bis ich sie schriftlich widerrufe.

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschrift: _________________________

 

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Frage 1: Was ist eine Verzichtserklärung für die Ehrenamtspauschale?

Die Verzichtserklärung für die Ehrenamtspauschale ist ein Dokument, das von Personen ausgefüllt werden kann, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben und auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale durch den Verein oder die Organisation verzichten möchten. In der Regel wird die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro pro Jahr steuerfrei ausgezahlt, jedoch kann man als ehrenamtlich Tätiger freiwillig darauf verzichten.

Frage 2: Warum sollte ich auf die Ehrenamtspauschale verzichten?

Es gibt verschiedene Gründe, warum man als ehrenamtlich Engagierter auf die Ehrenamtspauschale verzichten könnte. Ein Grund könnte sein, dass man bereits andere steuerfreie Einnahmen hat, die den Freibetrag von 720 Euro überschreiten. In diesem Fall könnte die Auszahlung der Ehrenamtspauschale zu einer Steuerpflicht führen. Ein weiterer Grund könnte sein, dass man das Geld lieber dem Verein oder der Organisation zur Verfügung stellen möchte, um deren Projekte zu unterstützen. Es gibt also individuelle Gründe, warum jemand auf die Ehrenamtspauschale verzichten könnte.

Frage 3: Wie kann ich auf die Ehrenamtspauschale verzichten?

Um auf die Ehrenamtspauschale zu verzichten, muss man eine Verzichtserklärung ausfüllen. Diese Erklärung sollte name, Adresse und Steuernummer enthalten, sowie den Verzicht auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale für das jeweilige Kalenderjahr erklären. Die Verzichtserklärung sollte an den Verein oder die Organisation geschickt werden, bei der man ehrenamtlich tätig ist. Es ist ratsam, sich vorher über die genauen Modalitäten des Verzichts zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung beim Steuerberater oder beim Finanzamt in Anspruch zu nehmen.

Frage 4: Wie wirkt sich der Verzicht auf die Ehrenamtspauschale steuerlich aus?

Wenn man auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale verzichtet, hat dies steuerliche Auswirkungen. Der Verzicht führt dazu, dass die ausgezahlte Ehrenamtspauschale nicht als Einnahme in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Dadurch kann man unter Umständen Steuern sparen, da das zu versteuernde Einkommen niedriger ausfällt. Es ist empfehlenswert, sich über die individuellen steuerlichen Auswirkungen des Verzichts beraten zu lassen, da diese von den persönlichen steuerlichen Verhältnissen abhängen können.

Frage 5: Kann ich den Verzicht auf die Ehrenamtspauschale rückgängig machen?

Nein, wenn man einmal auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale verzichtet hat, ist dies nicht rückgängig zu machen. Der Verzicht gilt für das jeweilige Kalenderjahr und kann nicht nachträglich geändert werden. Man sollte also gut überlegen, ob man wirklich auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale verzichten möchte. Eine Möglichkeit könnte sein, nur für bestimmte Jahre auf die Auszahlung zu verzichten und in anderen Jahren die Ehrenamtspauschale in Anspruch zu nehmen.

Frage 6: Gibt es besondere Voraussetzungen für den Verzicht auf die Ehrenamtspauschale?

Nein, grundsätzlich kann jeder, der ehrenamtlich tätig ist, auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale verzichten. Es gibt keine speziellen Voraussetzungen oder Bedingungen für den Verzicht. Allerdings sollte man sich bewusst machen, welche Auswirkungen der Verzicht auf die eigene steuerliche Situation hat und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch nehmen.

Frage 7: Ist der Verzicht auf die Ehrenamtspauschale gesetzlich geregelt?

Ja, der Verzicht auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale ist gesetzlich geregelt. In § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist festgelegt, dass die Ehrenamtspauschale steuerfrei ausgezahlt werden kann. Gleichzeitig wird dort auch der Verzicht auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale ermöglicht. Es ist zu beachten, dass die gesetzliche Regelung nur für Personen gilt, die ehrenamtlich tätig sind und keine entsprechende Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten.

Frage 8: Gibt es eine bestimmte Form für die Verzichtserklärung?

Nein, es gibt keine vorgeschriebene Form für die Verzichtserklärung. Allerdings sollte die Erklärung schriftlich abgegeben werden und bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen, die Adresse und die Steuernummer. Es ist ratsam, sich beim Verein oder der Organisation zu erkundigen, ob es ein vorgefertigtes Formular für die Verzichtserklärung gibt, das verwendet werden sollte. Alternativ kann auch ein Musterformular verwendet werden, das online verfügbar ist. Wichtig ist, dass die Erklärung eindeutig den Verzicht auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale erklärt.

Frage 9: Kann ich den Verzicht auf die Ehrenamtspauschale auch mündlich erklären?

Nein, der Verzicht auf die Auszahlung der Ehrenamtspauschale sollte schriftlich erklärt werden. Eine mündliche Erklärung ist nicht ausreichend. Es ist empfehlenswert, die Verzichtserklärung per Post oder per E-Mail an den Verein oder die Organisation zu schicken, bei der man ehrenamtlich tätig ist. Auf diese Weise hat man einen Nachweis über den erfolgten Verzicht.

Frage 10: Bis wann sollte die Verzichtserklärung abgegeben werden?

Die Verzichtserklärung sollte möglichst frühzeitig abgegeben werden, damit der Verein oder die Organisation den Verzicht berücksichtigen kann. Es gibt keine genaue Frist für die Abgabe der Erklärung, jedoch ist es ratsam, sie spätestens bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres abzugeben. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Verzicht für das gesamte Jahr gilt.

Frage 11: Wo kann ich weitere Informationen zum Verzicht auf die Ehrenamtspauschale erhalten?

Weitere Informationen zum Verzicht auf die Ehrenamtspauschale können bei der zuständigen Steuerberatung oder beim Finanzamt eingeholt werden. Dort kann man sich über die individuellen steuerlichen Auswirkungen des Verzichts beraten lassen. Alternativ können auch die Satzung des Vereins oder der Organisation sowie die entsprechenden Gesetze konsultiert werden. Es ist ratsam, sich vor einer Entscheidung für den Verzicht umfassend zu informieren.

Disclaimer:
Die bereitgestellten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können eine solche nicht ersetzen. Bitte suchen Sie bei Fragen zur individuellen steuerlichen Situation einen Steuerberater oder das Finanzamt auf. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, jedoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.