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Muster und Vorlage für Vollständigkeitserklärung Verpackungsverordnung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Unternehmererklärung nach § 10 Verpackungsverordnung

Hiermit erkläre ich, [Name des Unternehmers], Inhaber des Unternehmens [Name des Unternehmens], dass ich die Bestimmungen der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig erfülle und keine Verpackungen in Verkehr bringe, die nicht den Anforderungen entsprechen.

Als Inhaber eines Unternehmens, das Verpackungen in Verkehr bringt, bin ich mir meiner Verantwortung bewusst und trage Sorge dafür, dass sämtliche Verpackungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ich achte auf eine umweltverträgliche Gestaltung der Verpackungen und setze mich dafür ein, dass diese nach Gebrauch ordnungsgemäß recycelt oder entsorgt werden.

Ich bin mir bewusst, dass Verstöße gegen die Verpackungsverordnung strafrechtlich geahndet werden können und bin bestrebt, diese zu vermeiden. Daher halte ich mich an alle gesetzlichen Vorschriften und informiere mich regelmäßig über Änderungen und Neuerungen im Bereich der Verpackungsverordnung.

Im Rahmen der Vollständigkeitserklärung gebe ich folgende Angaben zur Verpackungsmenge an:

Gesamte Verpackungsmenge im Vorjahr:

Die Gesamtmenge der von meinem Unternehmen im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen beträgt [Angabe der Menge in Kilogramm oder Stückzahl].

Aufteilung der Verpackungsmenge nach Materialien:

Die aufgeführte Verpackungsmenge teilt sich wie folgt auf die verschiedenen Materialien auf:

  • Verpackungsmaterial 1: [Angabe der Menge in Kilogramm oder Stückzahl]
  • Verpackungsmaterial 2: [Angabe der Menge in Kilogramm oder Stückzahl]
  • Verpackungsmaterial 3: [Angabe der Menge in Kilogramm oder Stückzahl]
  • Verpackungsmaterial 4: [Angabe der Menge in Kilogramm oder Stückzahl]

Ich versichere, dass die angegebenen Mengen der Wahrheit entsprechen und ordnungsgemäß ermittelt wurden.

Des Weiteren bestätige ich, dass ich im Vorjahr meinen Erfüllungs- und Berechnungspflichten gemäß § 7 Verpackungsverordnung nachgekommen bin. Hierzu gehört die Teilnahme an einem dualen System zur Erfüllung der Rücknahmepflichten sowie die entrichteten Beiträge für die Entsorgung der Verpackungen.

Ort, Datum: [Ort], [Datum] Unterschrift: [Unterschrift des Unternehmers]

 

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FAQ: Vollständigkeitserklärung Verpackungsverordnung

Frage 1: Was ist eine Vollständigkeitserklärung?
Eine Vollständigkeitserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der Unternehmen angeben, welche Verpackungsmaterialien sie in einem bestimmten Zeitraum verwendet haben.
Frage 2: Warum muss ich als Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung abgeben?
Die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Einhaltung der Verpackungsverordnung zu kontrollieren und sicherzustellen.
Frage 3: Wie oft muss ich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?
Eine Vollständigkeitserklärung muss in der Regel einmal jährlich abgegeben werden. Der genaue Zeitpunkt kann je nach Bundesland variieren.
Frage 4: Wie erstelle ich eine Vollständigkeitserklärung?
Die Vollständigkeitserklärung kann entweder manuell erstellt oder über ein elektronisches Meldeportal abgegeben werden. Es müssen unter anderem Angaben zur Art und Menge der verwendeten Verpackungsmaterialien gemacht werden.
Frage 5: Welche Strafen drohen bei Nichtabgabe einer Vollständigkeitserklärung?
Bei Nichtabgabe oder fehlerhafter Abgabe einer Vollständigkeitserklärung können Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen drohen. Die genauen Strafen sind abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Frage 6: Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Vollständigkeitserklärung?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung. Diese Ausnahmen sind in der Verpackungsverordnung geregelt und betreffen zum Beispiel Kleinunternehmen mit geringen Verpackungsmengen.
Frage 7: Wo kann ich weitere Informationen zur Verpackungsverordnung und zur Vollständigkeitserklärung finden?
Weitere Informationen zur Verpackungsverordnung und zur Vollständigkeitserklärung können bei den zuständigen Behörden oder auf deren Websites abgerufen werden. Auch Branchenverbände und Fachliteratur können hilfreiche Quellen sein.
Frage 8: Muss ich als Online-Händler auch eine Vollständigkeitserklärung abgeben?
Ja, auch Online-Händler müssen in der Regel eine Vollständigkeitserklärung abgeben, wenn sie Verpackungen verwenden. Es gelten dabei dieselben Regeln wie für stationäre Einzelhändler.
Frage 9: Was passiert mit den Informationen aus meiner Vollständigkeitserklärung?
Die Informationen aus Ihrer Vollständigkeitserklärung werden von den zuständigen Behörden ausgewertet und dienen der Kontrolle und Überwachung der Verpackungsentsorgung. Sie können auch für statistische Auswertungen verwendet werden.
Frage 10: Kann ich meine Vollständigkeitserklärung nachträglich korrigieren?
Ja, bei Fehlern oder Änderungen können Sie Ihre Vollständigkeitserklärung in der Regel nachträglich korrigieren oder ergänzen. Es ist wichtig, eventuelle Fehler frühzeitig zu melden, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.